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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück vom 23.09.2026

 

Beschluss 15/2026

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt die Genehmigung der Niederschrift der öffentlichen Gemeinschaftsversammlung nicht öffentlicher Teil vom 25.07.2026.

Beschluss 16/2026

Die Gemeinschaftsversammlung beschließt die Beauftragung des VG Vorsitzenden zum Abschluss eines PKW-Leasingvertrages ab 2027 mit der Laufzeit von 48 Monaten. Die maximale monatliche Leasingrate beläuft sich auf 500 € brutto.

Beschluss 17/2026

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt, den Beitritt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück zum Zweckverband Kommunale Informationsverarbeitung Sachsen - KISA zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird ermächtigt und beauftragt, alle für den Beitritt erforderlichen Erklärungen abzugeben, Anträge zu stellen und die zur Umsetzung des Beitritts notwendigen Verfahrenshandlungen vorzunehmen.

Beschluss 18/2026

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt nach vorangegangener Ausschreibung freiberuflicher Leistungen nach UVgO für die Erarbeitung der Kommunalen Wärmeplanung für das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, das Büro Ikre, Institut für klimaneutrale Stadt- und Regionalentwicklung, Nordstraße 51, 99089 Erfurt in Höhe des geprüften Angebotspreises von 169.122,80 € zu beauftragen.

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird zur Auslösung des Auftrages ermächtigt.

Beschluss 20/2026

Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt, die Geschäftsordnung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück i. d. F. vom 21.11.2019 wie folgt zu ändern:

§ 1 Einberufung der Gemeinschaftsversammlung

(2) 

Die Einberufung erfolgt digital über das Ratsinformationssystem der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück durch den Gemeinschaftsvorsitzenden. Auf Wunsch erfolgt die Ladung auch schriftlich an die Gemeinschaftsvertreter. Dies ist in der Verwaltung schriftlich niederzulegen.

Zwischen dem Tag des Zugangs der Einladung und dem Tag der Sitzung müssen mindestens zwei Wochen liegen. Mit der Einberufung sind den Mitgliedern der Gemeinschaftsversammlung die Tagesordnung sowie Zeit und Ort der Sitzung mitzuteilen. Die für die Beratung erforderlichen Unterlagen sollen beigefügt werden, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Die Unterlagen sind vollständig 7 Wochentage vor der Sitzung in das Ratsinformationssystem einzustellen oder auszuhändigen.