Beschluss 44/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt dem Antrag für die Errichtung eines Holzlagers in der Größe von 9,00 m Länge und 6,50 m Breite an der westlichen Seite des Wohngebäudes Schleizer Straße 2 (Gemarkung Ziegenrück, Flur 5, Flurstück 1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Das Einvernehmen erfolgt auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles -.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.
Beschluss 58/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.776,20 € in Haushaltsstelle 3300-9880 Zuschuss Leader Sanierung Waldbühne. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung wurde das Projekt Waldbühne mit Gesamtkosten in Höhe von 47.104,85 € mit der aktuellen Ausschreibung als Grundhafte Sanierung möglich.