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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Keila

Öffentlicher Teil

Beschluss 21/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2024.

Beschluss 22/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes vom 22.08.2024 für das Vorhaben "Reparatur der Handschwengelpumpe auf dem Dorfplatz“ den Direktauftrag an die Firma Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Brückner, Saalfelder Straße 90, 07381 Pößneck in Höhe der Angebotssumme von 810,51 € brutto erteilen.

Die Ausgaben sind im Haushalt 2024 in der HHSt. 5800.5103 eingestellt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.

Beschluss 23/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt in Umsetzung des Klimapaktes für Kommunen nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG), sowie auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Errichtung eines Groß-Sonnenschirmes auf dem gemeindlichen Spielplatz“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Hausmeister und Montageservice Holger Waschek, Kleinsiedlung 20, 07387 Krölpa zu der geprüften Bruttoangebotssumme von 6.548,37 € zu vergeben.

Die Außerplanmäßige Ausgabe in HHST 4605-9351 Anschaffungen werden gedeckt durch die allgemeine Rücklage aus dem Jahr 2023 (3.750,000 €) sowie aus dem Haushalt 2024 der Haushaltstelle 9000.0617 (3.750,00 €).

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma Hausmeister und Montageservice Holger Waschek, Kleinsiedlung 20, 07387 Krölpa zu erteilen.

Beschluss 24/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung Feuerwehrschutzbekleidung - Überhosen“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 061847 Kabelsketal in Höhe der geprüften Angebotssumme von 2.343,11 € brutto zu erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe in HHst 1300-5600 Dienst- und Schutzbekleidung in Höhe von 2.343,11 €. Die Mehrausgabe ist gedeckt durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00 €, Eingang 05.04.2024. Die nicht eingeplante Einnahme wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 angeordnet.

Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.

Beschluss 25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt dem Antrag zur Erneuerung der einsturzgefährdeten Außenwand im Obergeschoss und der Vergrößerung der Giebelfenster auf dem Grundstück Ortsstraße 22 in Keila (Flur 1, Flurstück 20/2, Gemarkung Keila) wird auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile - das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der Stellungnahme der Gemeinde an den Fachdienst Bauordnung im Landratsamt weiterzuleiten.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss 26/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 10.06.2024.