Beschluss 25/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt dem Antrag zum Wiederaufbau des Zweifamilienwohnhauses nach Gebäude-Feuerschaden auf dem Grundstück Külmla 12 (Gemarkung Külmla, Flur 1, Flurstück 130/2) unter Anwendung der Vorschriften des § 35 Abs. 2 und 4 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der gemeindlichen Stellungnahme an den Fachdienst Bauordnung im LRA weiterzugeben.
Öffentlicher Teil
Beschluss 29/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 28.08.2024.
Beschluss 30/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf erlässt die als Drucksache 6.2/10/24 vorliegende Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schöndorf.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss 31/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt, in den Haushaltsstellen eine:
| • | überplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-6300 Weiter Verwaltungs- und Betriebsausgaben Höhe von 3.633,26 € |
| • | außerplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-4160 Lohnausgleich Verdienstausfall in Höhe von 1.314,85 € |
Durch den Hausbrand in Külmla, Ortstraße 12 stellte die Stadt Schleiz einen Bescheid über Kostenersatz für Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr für den erfolgten Einsatz am 23./24.04.2024 an die Gemeinde Schöndorf in Höhe von 3.633,26 €. In der Haushaltsstelle 1300-6300 Weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung, der geplante Haushaltsansatz ist ausgeschöpft. Somit entstehen Mehrausgaben in Höhe von 3.633,26 €.
Zusätzlich fielen für diesen Brandeinsatz für die Gemeinde Schöndorf Lohn-und Verdienstausfall Kosten in Höhe von 1.314,85 € an, welche nicht eingeplant waren im Haushalt 2024.
Die Mehrausgaben werden gedeckt durch eine geringere Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Haushaltsstelle 9100-8600 (geplant 27.000,00 €).
Beschluss 32/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Saale Feuerschutz GmbH, Zum Silberstollen 1, 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3.547,33 € brutto zu erteilen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt diese Kosten aus HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände zu bezahlen. Eingeplant waren 300,00 €. |
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| Die Mehrausgabe wird finanziert durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00 €. Die nicht eingeplante Zuwendung wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 mit insgesamt 6.000,00 € angeordnet. |
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| Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein. |
Beschluss 33/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die unter Drucksache 7.2/08/24 vorliegende Geschäftsordnung.
Nicht öffentlicher Teil
Beschluss 34/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil Gemeinderatssitzung am 28.08.2024.