Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Schöndorf

Beschluss 25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt dem Antrag zum Wiederaufbau des Zweifamilienwohnhauses nach Gebäude-Feuerschaden auf dem Grundstück Külmla 12 (Gemarkung Külmla, Flur 1, Flurstück 130/2) unter Anwendung der Vorschriften des § 35 Abs. 2 und 4 BauGB das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der gemeindlichen Stellungnahme an den Fachdienst Bauordnung im LRA weiterzugeben.

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schöndorf vom 17.10.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 29/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 28.08.2024.

Beschluss 30/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf erlässt die als Drucksache 6.2/10/24 vorliegende Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schöndorf.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hundesteuersatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss 31/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt, in den Haushaltsstellen eine:

überplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-6300 Weiter Verwaltungs- und Betriebsausgaben Höhe von 3.633,26 €

außerplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-4160 Lohnausgleich Verdienstausfall in Höhe von 1.314,85 €

Durch den Hausbrand in Külmla, Ortstraße 12 stellte die Stadt Schleiz einen Bescheid über Kostenersatz für Sachkosten bei Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr für den erfolgten Einsatz am 23./24.04.2024 an die Gemeinde Schöndorf in Höhe von 3.633,26 €. In der Haushaltsstelle 1300-6300 Weitere Verwaltungs-und Betriebsausgaben stehen diese Mittel nicht mehr zur Verfügung, der geplante Haushaltsansatz ist ausgeschöpft. Somit entstehen Mehrausgaben in Höhe von 3.633,26 €.

Zusätzlich fielen für diesen Brandeinsatz für die Gemeinde Schöndorf Lohn-und Verdienstausfall Kosten in Höhe von 1.314,85 € an, welche nicht eingeplant waren im Haushalt 2024.

Die Mehrausgaben werden gedeckt durch eine geringere Zuführung vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt in Haushaltsstelle 9100-8600 (geplant 27.000,00 €).

Beschluss 32/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Saale Feuerschutz GmbH, Zum Silberstollen 1, 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3.547,33 € brutto zu erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt diese Kosten aus HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände zu bezahlen. Eingeplant waren 300,00 €.

Die Mehrausgabe wird finanziert durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00 €. Die nicht eingeplante Zuwendung wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 mit insgesamt 6.000,00 € angeordnet.

Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein.

Beschluss 33/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die unter Drucksache 7.2/08/24 vorliegende Geschäftsordnung.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss 34/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil Gemeinderatssitzung am 28.08.2024.