Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück

Öffentlicher Teil

Beschluss 05/2024

Die Gemeinschaftsversammlung stimmt der Zweiten Änderung der Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück zu und beschließt die unter der Drucksache 6.2/09/24 geführte Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück.

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, die Satzungsänderung bei der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen und die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird beauftragt, die Verwaltungsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück in 07924 Ziegenrück, Markt 6 zum 31.12.2024 dauerhaft zu schließen.

Zweite Änderungssatzung

zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft

Ranis-Ziegenrück vom 13.01.2020

Auf Grund der §§ 52 Absatz 2 und 20 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in Verbindung mit dem Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück in der Sitzung am 26. September 2024 mit Beschluss Nr. …/2024 die folgende Zweite Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück vom 13.01.2020 beschlossen:

§ 1

Satzungsänderung

§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadt Ranis.

§ 2

Inkrafttreten

Diese Hauptsatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 01. Januar 2025 in Kraft.

Ranis, den 07.11.2024

Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück

Sebastian Walch

Gemeinschaftsvorsitzender

Bekanntmachungshinweis zur Hauptsatzung der VG Ranis-Ziegenrück

Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.

Korrektur zu Beschluss 08/2024

Der Gemeinschaftsvorsitzende wird vorbehaltlich des rechtskräftigen Haushaltes beauftragt, die Bauleistung „Sanierung Treppenhaus im Verwaltungsgebäude, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis“ nach Einholung entsprechender Angebote im Wege der freihändigen Vergabe zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind unter der Haushaltsstelle 0600.9401 „Sanierung Treppenhaus“ im Haushalt 2025 eingestellt.