Öffentlicher Teil
Beschluss 75/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.279,64 € in Haushaltsstelle 5800-9393 Neuanlage von Stadtbegrünung.
Mit den Stadtratsbeschlüssen 67/2024 erfolgten die Vergaben der Dienstleistungen an der Neubepflanzung von Stadtbegrünung im gesamten Stadtgebiet.
Diese Kosten in Höhe von 3.279,64 € waren im Haushaltsplan 2024 nicht eingeplant. Die Stadt Ziegenrück wird das Vorhaben mit der zweckgebundenen Zuweisung Klimapaket finanzieren.
Die außerplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch die außerplanmäßige Einnahme in Haushaltsstelle 9000-3611 Zuwendung Klimapaket Freistaat Thüringen mit 4.651,20 € (Bescheid vom 10.04.2024).
Öffentlicher Teil
Beschluss 66/2024
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Ziegenrück Maßnahmen zur Begrünung durchzuführen. | |
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| Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) für die Vorhaben | |
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| a) | Herstellung von Pflanzkübeln |
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| b) | Anlieferung der Pflanzkübel |
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| c) | Bepflanzung der Pflanzkübel |
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| soll der Auftrag für a) die Herstellung von 2 Stück Pflanzkübeln in Höhe von 833,00 € an die Firma BB Beton und Bauwaren Produktions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Binsicht 50, 07937 Zeulenroda-Triebes, der Auftrag für b) die Anlieferung der Pflanzkübel aus dem Betonwerk Kaulsdorf in Höhe von 357,00 € an die Firma RR Däumer, Ortsstraße 37b, 07389 Wilhelmsdorf und der Auftrag für c) die Bepflanzung der bauseits vorhandenen Pflanzkübel in Höhe von 261,32 € an die Firma Gärtnerei Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3, 07381 Bodelwitz vergeben werden. | |
| 2. | Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.451,32 € in HHST 5800-9398 Neuanlage von Stadtbegrünung. Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 nicht eingeplant. | |
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| Durch den Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 werden insgesamt 4.651,20 € vom Freistaat Thüringen im Rahmen des Klimapaketes zur Verfügung gestellt (Außerplanmäßige Einnahme). | |
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| Die Kosten der Maßnahme Neuanlage von Stadtbegrünung/ Anschaffung Pflanzkübel/Bepflanzung in Höhe von 1.451,32 € werden gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0030 Gewerbesteuer in Höhe von 28.250,00 €. | |
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firmen erteilen.
Beschluss 76/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 09.09.2024.
Beschluss 77/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die Vergabe des 3. Nachtrags zur Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Elsenau, 1. BA“ - Kontrolle Feuersalamander in Höhe von 1.590,08 € brutto an die STRABAG AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt über die HH-Stelle 6300.9401 des Jahres 2024. Die Mehrkosten können durch die Einsparung der Leerrohre für die Glasfaserverlegung kompensiert werden.
Beschluss 78/2024
| 1. | Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die mit Beschluss 21/2024 vom 29.04.2024 beauftragten Leistungen zur Sanierungsbetreuung und Sanierungsberatung für das Sanierungsgebiet der Stadt Ziegenrück gemäß des als Drucksache 8.2/10/24 beigefügten 1. Nachtrages fortzuführen. | |
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| Die Kosten dafür betragen lt. Aufstellung 5.959,52 €. Die Fortführung dieser Leistungen ist insofern besonders notwendig, da die Antragstellung für die Erstellung des Jahresantrages 2025 vorzubereiten ist sowie die in Bearbeitung befindlichen Vorhaben | |
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| - | Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) |
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| - | Sanierung Treppenaufgang an der Stadtkirche St. Bartholomäus (Kirchsteig) |
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| - | Zwischenerwerbe, insbesondere Platz der Jugend 1a |
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| weitergeführt werden müssen. | |
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| Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 6100-5552 | |
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| Sanierungsberatung Städtebau KEWOG in Höhe von 5959,52 €. | |
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| Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2024 in der Haushaltsstelle 6100-6552 mit 1.400,00 € eingestellt, AO Soll 3.126,00 € (Abrechnung bis 06-2024). | |
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| Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0030 Gewerbesteuer in Höhe von 28.250,00 €. | |
Nichtöffentlicher Teil
Beschluss 79/2024
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 09.09.2024.