Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Ziegenrück

Öffentlicher Teil

Beschluss 75/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 3.279,64 € in Haushaltsstelle 5800-9393 Neuanlage von Stadtbegrünung.

Mit den Stadtratsbeschlüssen 67/2024 erfolgten die Vergaben der Dienstleistungen an der Neubepflanzung von Stadtbegrünung im gesamten Stadtgebiet.

Diese Kosten in Höhe von 3.279,64 € waren im Haushaltsplan 2024 nicht eingeplant. Die Stadt Ziegenrück wird das Vorhaben mit der zweckgebundenen Zuweisung Klimapaket finanzieren.

Die außerplanmäßige Ausgabe wird gedeckt durch die außerplanmäßige Einnahme in Haushaltsstelle 9000-3611 Zuwendung Klimapaket Freistaat Thüringen mit 4.651,20 € (Bescheid vom 10.04.2024).

Beschlüsse der Stadtratssitzung der Stadt Ziegenrück vom 21.10.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 66/2024

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Ziegenrück Maßnahmen zur Begrünung durchzuführen.

Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) für die Vorhaben

a)

Herstellung von Pflanzkübeln

b)

Anlieferung der Pflanzkübel

c)

Bepflanzung der Pflanzkübel

soll der Auftrag für a) die Herstellung von 2 Stück Pflanzkübeln in Höhe von 833,00 € an die Firma BB Beton und Bauwaren Produktions- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Binsicht 50, 07937 Zeulenroda-Triebes, der Auftrag für b) die Anlieferung der Pflanzkübel aus dem Betonwerk Kaulsdorf in Höhe von 357,00 € an die Firma RR Däumer, Ortsstraße 37b, 07389 Wilhelmsdorf und der Auftrag für c) die Bepflanzung der bauseits vorhandenen Pflanzkübel in Höhe von 261,32 € an die Firma Gärtnerei Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3, 07381 Bodelwitz vergeben werden.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 1.451,32 € in HHST 5800-9398 Neuanlage von Stadtbegrünung. Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 nicht eingeplant.

Durch den Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 werden insgesamt 4.651,20 € vom Freistaat Thüringen im Rahmen des Klimapaketes zur Verfügung gestellt (Außerplanmäßige Einnahme).

Die Kosten der Maßnahme Neuanlage von Stadtbegrünung/ Anschaffung Pflanzkübel/Bepflanzung in Höhe von 1.451,32 € werden gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0030 Gewerbesteuer in Höhe von 28.250,00 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firmen erteilen.

Beschluss 76/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 09.09.2024.

Beschluss 77/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die Vergabe des 3. Nachtrags zur Baumaßnahme „Grundhafter Ausbau der Elsenau, 1. BA“ - Kontrolle Feuersalamander in Höhe von 1.590,08 € brutto an die STRABAG AG, Direktion Sachsen/ Thüringen, Bereich Mitte/ Gruppe Pößneck, Naßäckerstraße 19, 07381 Pößneck Die Finanzierung dieser Kosten erfolgt über die HH-Stelle 6300.9401 des Jahres 2024. Die Mehrkosten können durch die Einsparung der Leerrohre für die Glasfaserverlegung kompensiert werden.

Beschluss 78/2024

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die mit Beschluss 21/2024 vom 29.04.2024 beauftragten Leistungen zur Sanierungsbetreuung und Sanierungsberatung für das Sanierungsgebiet der Stadt Ziegenrück gemäß des als Drucksache 8.2/10/24 beigefügten 1. Nachtrages fortzuführen.

Die Kosten dafür betragen lt. Aufstellung 5.959,52 €. Die Fortführung dieser Leistungen ist insofern besonders notwendig, da die Antragstellung für die Erstellung des Jahresantrages 2025 vorzubereiten ist sowie die in Bearbeitung befindlichen Vorhaben

-

Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK)

-

Sanierung Treppenaufgang an der Stadtkirche St. Bartholomäus (Kirchsteig)

-

Zwischenerwerbe, insbesondere Platz der Jugend 1a

weitergeführt werden müssen.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 6100-5552

Sanierungsberatung Städtebau KEWOG in Höhe von 5959,52 €.

Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme sind im Haushalt 2024 in der Haushaltsstelle 6100-6552 mit 1.400,00 € eingestellt, AO Soll 3.126,00 € (Abrechnung bis 06-2024).

Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0030 Gewerbesteuer in Höhe von 28.250,00 €.

Nichtöffentlicher Teil

Beschluss 79/2024

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 09.09.2024.