Referat 27 - Bodenordnung
Zweigstelle Pößneck
Rosa-Luxemburg-Straße 7
07381 Pößneck
-Sonderungsbehörde nach § 10
Bodensonderungsgesetz (BoSoG)-
über die Einleitung eines Bodensonderungsverfahrens nach dem Gesetz über die Sonderung unvermessener und überbauter Grundstücke nach der Karte (Bodensonderungsgesetz - BoSoG) vom 20. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2182, 02215), das zuletzt durch Artikel 186 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBI. I S. 1474) geändert worden ist.
In der Gemeinde Ziegenrück, Gemarkung Ziegenrück,
Flur 1, Flurstücke
| Flurstück | Lagebezeichnung
|
| 329/3 | Drebabach |
| 343/1 | Pößnecker Straße |
| 343/3 | Pößnecker Straße, Drebabach |
| 343/4 | Markt |
| 343/5 | Kirchstraße |
| 343/6 | Kirchstraße |
| 343/7 | Kirchstraße |
| 343/8 | Kirchstraße, |
|
| Marktstraße |
| 343/9 | Am Drebabach, Marktstraße, |
|
| Straße der Einheit |
wird ein Verfahren nach dem Bodensonderungsgesetz von Amts wegen eingeleitet.
Das Verfahrensgebiet ist in der beigefügten Karte gekennzeichnet und trägt die
Bezeichnung
„Bodensonderung Ziegenrück"
sowie das Aktenzeichen: 55103524.
Betroffen ist der Anteil am ungetrennten Hofraum sowie die öffentlichen Flächen der oben näher bezeichneten Verkehrs- und Gewässerflächen.
Hierdurch sollen gemäß § 1 Satz 1 Nr. 1 BoSoG die Reichweite des unvermessenen Eigentums sowie unvermessener Nutzungsrechte bestimmt und im Liegenschaftskataster und Grundbuch nachgewiesen werden. Im Ergebnis des Bodensonderungsverfahrens werden somit beleihungsfähige Grundstücke geschaffen.
Bodensonderungsbehörde ist das
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement
und Geoinformation (TLBG),
Referat 27 - Bodenordnung - Zweigstelle
Pößneck,
Rosa-Luxemburg-Straße 7,
07381 Pößneck.
Die beauftragten Mitarbeiter, die gegebenenfalls auch örtliche Arbeiten im Sinne des BoSoG durchführen, sind gemäß § 24 Abs.1 Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (ThürVermGeoG) vom 16. Dezember 2008 (GVBI. S. 574) in der jeweils gültigen Fassung berechtigt, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Grundstücke zu betreten um nach pflichtgemäßem Ermessen erforderliche Arbeiten durchzuführen.
Mitwirkung und Anmelden von Rechten
Die beteiligten Grundstückseigentümer und sonstigen berechtigten Personen, Behörden und Stellen werden aufgefordert, an dem Verfahren mitzuwirken.
Vorhandene Karten, Pläne und sonstige Unterlagen die zur Klärung der Eigentumsansprüche beitragen könnten, sind der Bodensonderungsbehörde bis zum 14. November 2025 vorzulegen.
Der Termin zur Anhörung und Information über die Ziele, den Zweck und den Verfahrensablauf wird den im Grundbuch ersichtlichen Beteiligten rechtzeitig bekannt gemacht.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen in der Zweigstelle Pößneck Rosa-Luxemburg-Straße 7, 07381 Pößneck und auch telefonisch unter der Rufnummer 0361-574167200 zur Verfügung.
Pößneck, den 18. September 2025
Im Auftrag
gez. Tanja Zschech — -s-
Referatsbereichsleiterin
Hinweis:
Diese Bekanntmachung ist ebenfalls auf der Internetseite des TLBG unter folgendem Link veröffentlicht:
https://tlbg.thueringen.de/liegenschaftskataster/oeffentliche-bekanntmachungen-der-katasterbereiche