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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Keila

Beschluss 15/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 31.03.2025.

Beschluss 16/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes für das Vorhaben "Lieferung und Montage eines Handlaufes aus Edelstahl für die Treppe zur Kirche, beidseitig“ und gemäß Drucksache 6.2/09/2025 den Direktauftrag an die Firma Lars Oßwald Metallbau, Ortsstraße 19a, 07389 Gertewitz in Höhe der Angebotssumme von 2.985,00 € brutto erteilen.

Die Ausgaben sind im Haushalt 2025 in der HHSt 6300.9400 Baumaßnahmen (Sanierung Handläufe) mit 3.000,00 € eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.

Beschluss 17/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt den Rückbau der beiden Wartehäuschen des öffentlichen Personennahverkehrs am Keilaer Kreuz Richtung Ziegenrück und am Abzweig nach Knau. Die Bestätigung der KomBus Verkehrs GmbH als Nahverkehrspartner in den Landkreisen Saalfeld-Rudolstadt und Saale-Orla mit Linienbetrieb in der Region liegt vor.

Beschluss 17a/2025

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung für Fw-Stiefel FF Keila“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn in 234289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 2.653,34 € brutto zu erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in HHst 1300.5600 Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 2.653,34 €. Die Mehrausgabe ist gedeckt durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 16.06.2025 in Höhe von 3.300,00 €. Die nicht eingeplante Einnahme wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 angeordnet. Der Ausgabennachweis hat bis zum 30.06.2026 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag zu erteilen.

Nichtöffentlich

Beschluss 18/2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung - nichtöffentlicher Teil - des Gemeinderates vom 31.03.2025.