Beschluss 10/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 03.03.2025.
Beschluss 11/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Angebote für das Vorhaben "Malerarbeiten Fassade Gemeindehaus Wöhlsdorf 25“ gemäß Drucksache 8.2/09/2025 den Direktauftrag an die Firma Malerhof Jörg Höpfner, Saalfelder Straße 8, 07333 Könitz in Höhe der Angebotssumme von 19.964,82 € zu brutto erteilen. Die Ausgaben sind im Haushalt 2025 in der HHSt 8890.9401 „Grundhafte Sanierung Gemeindegebäude“ mit 30.000,00 € eingestellt. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.
Beschluss 12/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die Erneuerung des Hausanschlusses Trinkwasser im Gemeindehaus Wöhlsdorf 25. Die Arbeiten werden durch den Zweckverband Wasser/ Abwasser Orla auf der Grundlage seiner geltenden Gebührensatzung zur Wasserbenutzungssatzung ausgeführt. Die Kosten der Erneuerung betragen demnach ca. 2.200,00 € (Tiefbau und Anschluss). Die Finanzmittel für dieses Vorhaben sind im HHPl 2025 in der HHSt. 8890.9401 „Grundhafte Sanierung Gemeindegebäude eingestellt.
Beschluss 13/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt auf der Grundlage der vorliegenden Angebote für das Vorhaben „Lieferung und Aufstellung einer Rehraufe am Teich in Wöhlsdorf“ den Direktauftrag an die Firma Zimmerei & Holzhandel Meisterbetrieb Marcel Fügmann, Am Park 5, 07806 Neustadt/ Orla OT Knau in Höhe der Angebotssumme von 1.686,23 € brutto zu erteilen. Die Kosten dieser Maßnahme wurden in HHst.- 5800.9350 mit 3.000 € eingeplant. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung zu achten.
Beschluss 14/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt, dem Antragsteller Herrn Uwe Minner, Ortsstraße 12, 07389 Seisla den Antrag auf Verlängerung des erteilten Vorbescheides vom 28.10.2022 für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Ortsstraße 12 (Gemarkung Seisla, Flur 1, Flurstück 238) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der Stellungnahme der Gemeinde an den Fachdienst Bauordnung im Landratsamt weiterzuleiten.
Beschluss 15/2025
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung -nichtöffentlicher Teil - des Gemeinderates vom 03.03.2025.