Auf der Grundlage der §§ 19 Absatz 1 und 20 Absatz 1 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 277, 288) erlässt die Gemeinde Moxa mit Beschluss Nr. 17/2025 der öffentlichen Sitzung vom 21.07.2025 die 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Gemeinde Moxa:
Artikel 1
§ 7 Der Bürgermeister
Der Bürgermeister wird unmittelbar von den Bürgern der Gemeinde gewählt und ist ehrenamtlich tätig.
Artikel 2
§ 12 Entschädigungen
(1) Die Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre ehrenamtliche Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats als Entschädigung einen monatlichen Sockelbetrag von 25,00 Euro sowie ab dem 01.01.2024 bis 31.12.2024 ein Sitzungsgeld in Höhe von 17,33 Euro. Ab dem 01.01.2025 erhalten die Gemeinderatsmitglieder ein Sitzungeld in Höhe des Mindestbetrages, welches sich nach § 1 Abs. 1 und 4 ThürAufEVO ab dem 1. Januar um die letzte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121) in der jeweils gültigen Fassung verändert für die notwendige, nachgewiesene Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderats. Dabei dürfen nicht mehr als zwei Sitzungsgelder pro Tag gezahlt werden. Das Sitzungsgeld wird halbjährlich auf der Grundlage der Anwesenheitsprotokolle gezahlt.
(6)
| a) | Der ehrenamtlich tätige Bürgermeister erhält für die Dauer seiner Tätigkeit vom 01.01.2024 - 31.12.2024 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 374,57 Euro. |
| b) | Der ehrenamtlich tätige Bürgermeister erhält für die Dauer seiner Tätigkeit ab dem 01.01.2025 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 v. H. des dynamisierten Höchstbetrags aus § 2 Abs. 1, 1. Halbsatz ThürAufEVO, welcher sich nach § 1 Abs. 1 und 4 ThürAufEVO jährlich ab dem 01. Januar, um die letzte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121) in der jeweils geltenden Fassung verändert. |
(7)
| a) | Der ehrenamtliche Beigeordnete erhält für die Dauer seiner Tätigkeit vom 1.1.2024 - 31.12.2024 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 93,65 Euro. |
| b) | Der ehrenamtliche erste Beigeordnete ohne Leitung eines Geschäftsbereiches erhält nach § 32 Abs. 7 Satz 2 ThürKO für die Dauer seiner Tätigkeit ab dem 01.01.2025 eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 12,5 v.H. des dynamisierten Höchstbetrages aus § 2 Abs. 2 1. HS ThürAufEVO, welcher sich nach § 1 Abs. 1 und 4 ThürAufEVO jährlich ab dem 1. Januar um die letzte im Gesetz- und Verordnungsblatt des Freistaates Thüringen veröffentlichte Preisentwicklungsrate nach § 26 Abs. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz in der Fassung vom 9. März 1995 (GVBl. S. 121) in der jeweils gültigen Fassung verändert. |
Artikel 3
§ 13 Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt § 12 Abs. 6 Buchstabe a vom 1.1.2024 - 31.12.2024 in Kraft und § 12 Abs. 6 Buchstabe b zum 1.1.2025 in Kraft. An diesem Tag tritt die Hauptsatzung vom 7.7.2021 außer Kraft.
Moxa, den 8.8.2025
Gemeinde Moxa
Johannes Linke — (Siegel)
Bürgermeister
Bekanntmachungshinweis
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Gemeinde geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.