Aufgrund der §§ 50, 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.414.214,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 10.000,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 938.111,00 EUR und einem Umlagesatz von 139,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Ranis, den 05.12.2023
Verwaltungsgemeinschaft
Ranis-Ziegenrück
Walch — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzender
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 liegen in der Zeit vom 09.12.2023 bis 27.12.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.