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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung

der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück (Saale-Orla-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 50, 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.414.214,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

10.000,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 938.111,00 EUR und einem Umlagesatz von 139,00 EUR je Einwohner festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Ranis, den 05.12.2023

Verwaltungsgemeinschaft

Ranis-Ziegenrück

Walch  —  (Siegel)

Gemeinschaftsvorsitzender

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 liegen in der Zeit vom 09.12.2023 bis 27.12.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.