Die Straßenbauverwaltung beabsichtigt, zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit o. a. Vorhaben durchzuführen. Um die Planungen vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 15.01.2024 bis 29.02.2024 Vorarbeiten durchgeführt werden, und zwar:
Vermessungsarbeiten
Folgende Gemarkungen und Fluren sind betroffen:
Gemarkung Krölpa Flur 1 und 4
und Gemarkung Rockendorf Flur 2 und 3
Eine detaillierte Liste der von den Vorarbeiten betroffenen Flurstücke kann während der Dienststunden in den Diensträumen der VG Ranis- Ziegenrück von Jedermann eingesehen werden.
Allgemeine Sprechzeiten
| Dienstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 - 12:00 Uhr |
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 16 a Bundesfernstraßengesetz
(FStrG) verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige, durch diese Vorarbeiten entstehende, unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt.
Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Enteignungsbehörde des Thüringer Landesverwaltungsamtes in Weimar auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Hinweis: Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Dieser Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Bau und Verkehr, Hallesche Straße 15, 99085 Erfurt einzulegen.
Erfurt, den 21.11.2023
Hans-Karl Rippel
Präsident