Beschluss Nr. 09/2020
Zu dem hier vorliegenden Antrag des Notars Hopfmann, Pößneck, auf ein Negativattest bzw. eine Verzichtserklärung zu den gesetzlichen Vorkaufsrechten, bezüglich der UR-Nr. 161/2020 vom 11.02.2020, hinsichtlich des Verkaufs des Flurstücks Nr. 160/2 der Flur 2, Gemarkung Moxa, des Grundbuches von Moxa Blatt 40, nimmt die Gemeinde Moxa ihr gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Es wird bestätigt, dass das Flurstück nicht in einem Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.