Beschluss 58/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.776,20 € in Haushaltsstelle 3300-9880 Zuschuss Leader Sanierung Waldbühne. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung wurde das Projekt Waldbühne mit Gesamtkosten in Höhe von 47.104,85 € mit der aktuellen Ausschreibung als Grundhafte Sanierung möglich. In Haushaltsstelle 5800.7180 wurden im Haushaltsplan 2023 insgesamt für eine Teilsanierung ein Eigenanteil Leader mit 7.250,00 € eingeplant. Die Deckung der Mehrausgabe in Haushaltsstelle 3300-9880 erfolgt durch die Minderausgabe in Haushaltsstelle 5800-7180 in Höhe von 7.250,00 (AO Soll Null) sowie mit 4.526,20 € Entnahme Rücklage 9100-3100 bzw. höhere Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt HHST 9100. 3000 im Rahmen des Jahresabschlusses 2023.
Beschluss 60/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die geänderte Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 11.09.2023.
Beschluss 61/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt wie folgt:
In Umsetzung des Klimapaktes für Kommunen nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG) wird in der Paskaer Straße in Ziegenrück (Flur 1, Flurstück 53/7) im Bereich zwischen Kulmschieferfalte und Schloßberghotel ein Parkplatz in unbefestigter Bauweise errichtet.
Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2023 in der Haushaltstelle 6300.5101 eingestellt.
Beschluss 62/2023
Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 11.09.2023.
Beschluss 64/2023
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Uwe Lang, Zeulenroda-Triebes, UVZ-Nr. 870/2023 vom 14.11.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 110/2 und 117 der Flur 1, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 285,
| Veräußerer: | Herr Matthias Erdmann, wohnhaft in Gommlaer Weg 3, 07957 Langenwetzendorf, |
| Erwerber: | Herr Lars Brembach, wohnhaft in Pößnecker Straße 50, 07924 Ziegenrück., |
nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.
Beschluss 65/2023
Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag der Notarin Anne Wiegleb, Saalfeld, UVZ-Nr. 948/2023 vom 27.10.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 14, 15; 9, 43, 44 der Flur 10 sowie Nr. 17 der Flur 2, Gemarkung Ziegenrück, Grundbuchblätter 519 und 250,
| Veräußerer: | Herr Sebastian Schmidt, wohnhaft in Dorfstraße 60 62, 07381 Pößneck, |
| Erwerber: | Herr Lucas Lothar Eißmann und Frau Josephine Eißmann, |
beide wohnhaft in Karl-Marx-Straße 4, 07333 Unterwellenborn OT Könitz,
nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.
Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.