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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Korrektur Beschluss aus dem öffentlichen Teil der Stadtratsitzung der Stadt Ziegenrück vom 11.09.2023

Beschluss 58/2023

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt die außerplanplanmäßige Ausgabe in Höhe von 11.776,20 € in Haushaltsstelle 3300-9880 Zuschuss Leader Sanierung Waldbühne. Im Rahmen der Fördermittelbeantragung wurde das Projekt Waldbühne mit Gesamtkosten in Höhe von 47.104,85 € mit der aktuellen Ausschreibung als Grundhafte Sanierung möglich. In Haushaltsstelle 5800.7180 wurden im Haushaltsplan 2023 insgesamt für eine Teilsanierung ein Eigenanteil Leader mit 7.250,00 € eingeplant. Die Deckung der Mehrausgabe in Haushaltsstelle 3300-9880 erfolgt durch die Minderausgabe in Haushaltsstelle 5800-7180 in Höhe von 7.250,00 (AO Soll Null) sowie mit 4.526,20 € Entnahme Rücklage 9100-3100 bzw. höhere Zuführung des Verwaltungshaushaltes an den Vermögenshaushalt HHST 9100. 3000 im Rahmen des Jahresabschlusses 2023.

Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Stadtratssitzung der Stadt Ziegenrück vom 28.11.2023

Beschluss 60/2023

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die geänderte Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 11.09.2023.

Beschluss 61/2023

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt wie folgt:

In Umsetzung des Klimapaktes für Kommunen nach § 8 Abs. 2 Thüringer Klimagesetz (ThürKlimaG) wird in der Paskaer Straße in Ziegenrück (Flur 1, Flurstück 53/7) im Bereich zwischen Kulmschieferfalte und Schloßberghotel ein Parkplatz in unbefestigter Bauweise errichtet.

Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2023 in der Haushaltstelle 6300.5101 eingestellt.

Beschlüsse aus dem nicht öffentlichen Teil der Stadtratssitzung der Stadt Ziegenrück vom 28.11.2023

Beschluss 62/2023

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung am 11.09.2023.

Beschluss 64/2023

Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag des Notars Uwe Lang, Zeulenroda-Triebes, UVZ-Nr. 870/2023 vom 14.11.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 110/2 und 117 der Flur 1, Gemarkung Ziegenrück, Blatt 285,

Veräußerer:

Herr Matthias Erdmann, wohnhaft in Gommlaer Weg 3,

07957 Langenwetzendorf,

Erwerber:

Herr Lars Brembach, wohnhaft in Pößnecker Straße 50,

07924 Ziegenrück.,

nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.

Beschluss 65/2023

Zu dem hier vorliegenden Grundstücksverkehrsvertrag der Notarin Anne Wiegleb, Saalfeld, UVZ-Nr. 948/2023 vom 27.10.2023, bezüglich des Verkaufs des Flurstücke Nr. 14, 15; 9, 43, 44 der Flur 10 sowie Nr. 17 der Flur 2, Gemarkung Ziegenrück, Grundbuchblätter 519 und 250,

Veräußerer:

Herr Sebastian Schmidt, wohnhaft in Dorfstraße 60 62,

07381 Pößneck,

Erwerber:

Herr Lucas Lothar Eißmann und

Frau Josephine Eißmann,

beide wohnhaft in Karl-Marx-Straße 4, 07333 Unterwellenborn OT Könitz,

nimmt die Stadt Ziegenrück ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht wahr.

Ferner bestätigt die Stadt Ziegenrück, dass das Flurstück nicht in einem förmlich festgelegten Sanierungs- bzw. Entwicklungsgebiet liegt.