Auf Grund der §§ 52 Absatz 1 und 21 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. März 2023 (GVBl. S. 127), hat die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück in der Sitzung am 28. September 2023 mit Beschluss Nr. 14/2023 die folgende Erste Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück vom 13.01.2020 beschlossen:
§ 1
Satzungsänderung
§ 1 Absatz 2 erhält folgende Fassung:
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist die Stadt Ranis. Die Verwaltungsgemeinschaft betreibt eine Verwaltungsstelle in der Stadt Ziegenrück.
§ 2
Inkrafttreten
Diese Hauptsatzung tritt nach ihrer Bekanntmachung am 01. Januar 2024 in Kraft.
Ranis, den 30.11.2023
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Sebastian Walch
Gemeinschaftsvorsitzender
Bekanntmachungshinweis zur Hauptsatzung der VG Ranis-Ziegenrück
Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften, die nicht die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich.