Beschluss 36/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 08.08.2024.
Beschluss 37/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt den als Drucksache 6.2/11/2024 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Beschluss 40/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die als Drucksache 9.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Eßbach.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 41/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die Planungsleistungen für das Vorhaben „Ausbau des Digital- und Breitbandnetzes in der Kirchgasse in Eßbach“ an das Ingenieurbüro PBT Müller, Planungsbüro für Telekommunikation, Berthold-Schmidt-Straße 11, 07907 Schleiz in Höhe des Angebotspreises von 5.542,92 € brutto zu vergeben.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 5-8 der §§ 56 ff. der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI 2021) einschließlich notwendiger Vermessungsleistungen und der Dokumentation sowie der Erstellung von Bestandsplänen.
Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2025 in Haushaltsstelle 6300.9410 Breitbandausbau, Planung mit insgesamt 70.000,00 € eingeplant.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an das Büro PBT zu erteilen.
Beschluss 42/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, dass die durch das Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35 in 07907 Schleiz-Gräfenwarth vorgelegte Entwurfsplanung vom 20.11.2024 für das Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Kirchgasse in Eßbach“ vom Gemeinderat bestätigt wird.
Die Entwurfsplanung berücksichtigt die in der Einwohnerversammlung am 24.10.2024 vorgetragenen Hinweise der Anlieger und des Gemeinderates. Das Büro wird zur Fortführung der Planungsleistungen aufgefordert.
Beschluss 43/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt der vorliegenden Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde Eßbach und dem Zweckverband Wasser/Abwasser Obere Saale Schleiz für das Gemeinschaftsvorhaben „Grundhafter Ausbau der Kirchgasse in Eßbach“ zuzustimmen.
In der Verwaltungsvereinbarung sind die Leistungen für die Bauteile bzw. Lose geregelt:
| - | Los 1 | Bauteil 0 (Allgemeine Kosten für Baustelleneinrichtung, Verkehrs- und Beweissicherung, Umleitungen, etc.) - Träger: ZV und Gemeinde |
| - | Los 2 | Straßenbau - Träger: Gemeinde |
| - | Los 3 | Trinkwasser- und Kanalbau - Träger: ZV |
Die Aufteilung allgemeiner Kosten erfolgt anteilmäßig im Verhältnis der jeweiligen Los-Summe zur Summe aus den Losen 2 und 3 gemäß Ausschreibungsergebnis und Vergabevorschlag. Diese prozentuale Aufteilung wird bis zur Schlussrechnung beibehalten.
Der Straßenbaulastträgeranteil wird der Gemeinde vom ZV im Nachgang zum Bauvorhaben in Rechnung gestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Beschluss 44/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 06.06.2024.