Beschluss 28/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024.
Beschluss 29/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung Waldbrand-Löschrucksäcke“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, Gewerbestraße 1, 99869 Drei Gleichen - Günthersleben in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.356,72 € brutto zu erteilen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe in HHst 1300-5200 |
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| Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 1.356,72 €. Die Mehrausgabe ist gedeckt durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00 €, Eingang 05.04.2024. Die nicht eingeplante Einnahme wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 angeordnet. |
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| Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein. |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.
Beschluss 30/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die als Drucksache 7.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Keila.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.