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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Keila

Öffentlicher Teil

Beschluss 28/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2024.

Beschluss 29/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung Waldbrand-Löschrucksäcke“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, Gewerbestraße 1, 99869 Drei Gleichen - Günthersleben in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.356,72 € brutto zu erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe in HHst 1300-5200

Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 1.356,72 €. Die Mehrausgabe ist gedeckt durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00 €, Eingang 05.04.2024. Die nicht eingeplante Einnahme wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 angeordnet.

Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.

Beschluss 30/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt die als Drucksache 7.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Keila.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.