Beschluss 21/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 26.06.2024.
Beschluss 22/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt den als Drucksache 7.2/11/24 vorliegenden Plan zur Aufforstung für das Jahr 2024/2025 in Ergänzung des Forstwirtschaftsplanes für 2024 bzw. zur Aufnahme in den Forstwirtschaftsplan 2025.
Beschluss 23/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für das Vorhaben Wiederaufforstung des Kommunalwaldes auf 0,99 ha die Liefer- und Dienstleistungen anteilig gefördert durch den Bund und das Land Thüringen an die Firma WBS Waldbesitzer Service GmbH, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 15.766,93 € zu vergeben. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 8550-6732 Kosten Wiederaufforstung in Höhe von 14.366,93 €. Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme Wiederaufforstung sind im Haushalt 2024 in der Haushaltsstelle 8550-6732 mit 1.400,00 € eingestellt. |
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| Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 8550-1710 Zuweisung Thüringen Forst mit 5.378,59 € (Bewilligungsbescheid vom 09.09.2024) sowie einer geringeren Zuführung an die Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 8.988,34 €. |
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.
Beschluss 24/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt für das Vorhaben „Lieferung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz in Moxa“, bestehend aus | |
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| - | Wackelbrücke einschl. TÜV-Prüfung |
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| - | Wippstamm |
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| - | Balancierstamm |
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| der Firma Rheber Holz Design, Julius-Alberti-Straße 4 in 07907 Schleiz den Auftrag für o.a. Leistungen in Höhe der geprüften Angebotssumme von 6.947,22 € brutto zu erteilen. | |
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| Die Montage der Spielgeräte erfolgt auf den bauseits vorbereiteten Fundamenten. | |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in HHst 4605-9350 Anschaffungen in Höhe von 6.947,22 €. | |
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| Die erforderlichen Finanzmittel sind nicht im Haushalt 2024 unter der HHst 4605-9350 Anschaffungen eingeplant. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch eine nicht geplante Entnahme aus der Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 1.385,56 € und eine geringere Zuführung an die Allgemeine Rücklage um 5.561,66 €. | |
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 25/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes den Direktauftrag für das Vorhaben „Pflaster- und Zaunbauarbeiten am Standort der Wertstoffcontainer Dorfplatz“ an die Firma Gärtner Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3 in 07381 Bodelwitz in Höhe des Brutto-Angebotspreises von 1.859,32 € zu vergeben.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HH-St. 8800-9404 eingeplant. Die Maßnahme gehört zum Projekt Teilabriß/Sanierung ehemaliger Konsum.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße
Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 26/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach §§ 1 Abs. 1 ThürVgG; 41, 43 UVgO; den Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges von der Gemeinde Wilhelmsdorf zum Kaufpreis von 4.500,00 € (Butto). | |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-9350 Anschaffungen in Höhe von 4.500,00 €. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt | |
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| a) | mit der Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro für Anschaffungen in der Freiwilligen Feuerwehr gemäß Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 und |
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| b) | durch eine geringere Zuführung an die Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 1.500 €. |
Beschluss 28/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die als Drucksache 6.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Moxa.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 27/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2024.