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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Moxa

Öffentlicher Teil

Beschluss 21/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 26.06.2024.

Beschluss 22/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt den als Drucksache 7.2/11/24 vorliegenden Plan zur Aufforstung für das Jahr 2024/2025 in Ergänzung des Forstwirtschaftsplanes für 2024 bzw. zur Aufnahme in den Forstwirtschaftsplan 2025.

Beschluss 23/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb für das Vorhaben Wiederaufforstung des Kommunalwaldes auf 0,99 ha die Liefer- und Dienstleistungen anteilig gefördert durch den Bund und das Land Thüringen an die Firma WBS Waldbesitzer Service GmbH, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 15.766,93 € zu vergeben.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 8550-6732 Kosten Wiederaufforstung in Höhe von 14.366,93 €. Die erforderlichen Finanzmittel für die Maßnahme Wiederaufforstung sind im Haushalt 2024 in der Haushaltsstelle 8550-6732 mit 1.400,00 € eingestellt.

Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 8550-1710 Zuweisung Thüringen Forst mit 5.378,59 € (Bewilligungsbescheid vom 09.09.2024) sowie einer geringeren Zuführung an die Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 8.988,34 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag auszulösen.

Beschluss 24/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt für das Vorhaben „Lieferung und Montage von Spielgeräten für den Spielplatz in Moxa“, bestehend aus

-

Wackelbrücke einschl. TÜV-Prüfung

-

Wippstamm

-

Balancierstamm

der Firma Rheber Holz Design, Julius-Alberti-Straße 4 in 07907 Schleiz den Auftrag für o.a. Leistungen in Höhe der geprüften Angebotssumme von 6.947,22 € brutto zu erteilen.

Die Montage der Spielgeräte erfolgt auf den bauseits vorbereiteten Fundamenten.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in HHst 4605-9350 Anschaffungen in Höhe von 6.947,22 €.

Die erforderlichen Finanzmittel sind nicht im Haushalt 2024 unter der HHst 4605-9350 Anschaffungen eingeplant. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch eine nicht geplante Entnahme aus der Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 1.385,56 € und eine geringere Zuführung an die Allgemeine Rücklage um 5.561,66 €.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 25/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage des vorliegenden Angebotes den Direktauftrag für das Vorhaben „Pflaster- und Zaunbauarbeiten am Standort der Wertstoffcontainer Dorfplatz“ an die Firma Gärtner Patrick Stenzel, Wernburger Straße 3 in 07381 Bodelwitz in Höhe des Brutto-Angebotspreises von 1.859,32 € zu vergeben.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HH-St. 8800-9404 eingeplant. Die Maßnahme gehört zum Projekt Teilabriß/Sanierung ehemaliger Konsum.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße

Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 26/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach §§ 1 Abs. 1 ThürVgG; 41, 43 UVgO; den Kauf eines gebrauchten Feuerwehrfahrzeuges von der Gemeinde Wilhelmsdorf zum Kaufpreis von 4.500,00 € (Butto).

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-9350 Anschaffungen in Höhe von 4.500,00 €. Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt

a)

mit der Zuwendung in Höhe von 3.000 Euro für Anschaffungen in der Freiwilligen Feuerwehr gemäß Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 und

b)

durch eine geringere Zuführung an die Allgemeine Rücklage gemäß Haushaltsplan 2024 um 1.500 €.

Beschluss 28/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt die als Drucksache 6.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Moxa.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss 27/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 29.04.2024.