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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Schöndorf

Öffentlicher Teil

Beschluss 35/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 17.10.2024.

Beschluss 36/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die als Drucksache 6.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schöndorf.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 37/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt folgenden Ergänzungsbeschluss zu Beschluss 30/2024 vom 17.10.2024 zur „Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schöndorf (Hundesteuersatzung)“:

1.

Streichung in der Präambel: §§ 19 und 21 ThürKO

2.

Streichung § 2 Satz 2

3.

§ 3 Abs. 1 Satz 3: Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.

4.

§ 4 Abs. 2: Streichung 1. Satz

5.

§ 5 Abs. 1 Satz 2: Hunde, für die die Steuer nach § 6 und § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.

6.

§ 5 Abs. 2 - Neu: Eine Steuerermäßigung wird nach § 2 nicht gewährt.

7.

§ 6 Abs. 1 - Neu:

(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für

1.

Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich …

8.

§ 7 Abs. 2 - Neu:

(2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 (ausgenommen gefährliche Hunde, siehe § 5 Abs. 3) Abs. 1.

9.

§ 8 Bezeichnung - Neu:

§ 8

Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung

(Steuervergünstigung und Züchtersteuer)

10.

§ 8 (4) Wurden Hunde nachweislich aus einem Tierheim aus dem Freistaat Thüringen angeschafft, sind diese im Jahr von der Steuer befreit.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die den Ergänzungsbeschluss zur Hundesteuersatzung 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss 38/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Schöndorf Maßnahmen zum Aufbau einer LED-Straßenbeleuchtung durchzuführen.

Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) für das Vorhaben „Anschaffung von 13 Stück Leipziger Leuchten ASL2010/1“ wird der Auftrag an die Firma Elektro Oertel, Kleina 12, 07806 Neustadt an der Orla in Höhe des Angebotspreises von brutto 7.533,89 € erteilt.

Der Bürgermeister wird zur Auftragserteilung ermächtigt.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 6700-9351 Anschaffung LED-Leuchten Straßenbeleuchtung.

Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 nicht eingeplant.

Durch den Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 sowie 09.06.2023 mit jeweils 3.750,00 € (Zuführung an die Allgemeine Rücklage zum Jahresabschluss 2023, der Zuwendung 2023). Es werden insgesamt 7.500,00 € vom Freistaat Thüringen im Rahmen des Klimapaketes zur Verfügung gestellt und müssen zweckgebunden verwendet oder zurückgezahlt werden.

Beschluss 40/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Saale Feuerschutz GmbH, Zum Silberstollen 2, 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.762,31 € brutto zu erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt diese Kosten aus HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände zu bezahlen. Eingeplant waren 300,00 €.

Die Mehrausgabe wird finanziert durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00€. Die nicht eingeplante Zuwendung wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 mit insgesamt 6.000,00 € angeordnet.

Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein.

Es wurde bereits mit Beschluss 32/2024 bereits eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 3.547,33 € durch den Gemeinderat beschlossen.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss 39/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil Gemeinderatssitzung am 17.10.2024.