Beschluss 35/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 17.10.2024.
Beschluss 36/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die als Drucksache 6.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Schöndorf.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 37/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt folgenden Ergänzungsbeschluss zu Beschluss 30/2024 vom 17.10.2024 zur „Satzung für die Erhebung einer Hundesteuer der Gemeinde Schöndorf (Hundesteuersatzung)“:
| 1. | Streichung in der Präambel: §§ 19 und 21 ThürKO | |
| 2. | Streichung § 2 Satz 2 | |
| 3. | § 3 Abs. 1 Satz 3: Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten. | |
| 4. | § 4 Abs. 2: Streichung 1. Satz | |
| 5. | § 5 Abs. 1 Satz 2: Hunde, für die die Steuer nach § 6 und § 7 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde. | |
| 6. | § 5 Abs. 2 - Neu: Eine Steuerermäßigung wird nach § 2 nicht gewährt. | |
| 7. | § 6 Abs. 1 - Neu: | |
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| (1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für | |
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| 1. | Hunde, die von Forstbediensteten oder Inhabern eines Jagdscheins ausschließlich … |
| 8. | § 7 Abs. 2 - Neu: | |
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| (2) Die Züchtersteuer beträgt für jeden Hund, der zu Zuchtzwecken gehalten wird, die Hälfte des Steuersatzes nach § 5 (ausgenommen gefährliche Hunde, siehe § 5 Abs. 3) Abs. 1. | |
| 9. | § 8 Bezeichnung - Neu: | |
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| § 8 | |
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| Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung (Steuervergünstigung und Züchtersteuer) | |
| 10. | § 8 (4) Wurden Hunde nachweislich aus einem Tierheim aus dem Freistaat Thüringen angeschafft, sind diese im Jahr von der Steuer befreit. | |
Der Bürgermeister wird beauftragt, die den Ergänzungsbeschluss zur Hundesteuersatzung 2025 der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss 38/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Schöndorf Maßnahmen zum Aufbau einer LED-Straßenbeleuchtung durchzuführen. |
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| Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabeordnung (UvGO) für das Vorhaben „Anschaffung von 13 Stück Leipziger Leuchten ASL2010/1“ wird der Auftrag an die Firma Elektro Oertel, Kleina 12, 07806 Neustadt an der Orla in Höhe des Angebotspreises von brutto 7.533,89 € erteilt. |
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| Der Bürgermeister wird zur Auftragserteilung ermächtigt. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt eine außerplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 6700-9351 Anschaffung LED-Leuchten Straßenbeleuchtung. |
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| Die Kosten des Vorhabens sind im Haushalt 2024 nicht eingeplant. |
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| Durch den Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 sowie 09.06.2023 mit jeweils 3.750,00 € (Zuführung an die Allgemeine Rücklage zum Jahresabschluss 2023, der Zuwendung 2023). Es werden insgesamt 7.500,00 € vom Freistaat Thüringen im Rahmen des Klimapaketes zur Verfügung gestellt und müssen zweckgebunden verwendet oder zurückgezahlt werden. |
Beschluss 40/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt auf der Grundlage einer Direktvergabe nach § 1 Abs. 1 ThürVgG für das vom Freistaat Thüringen geförderte Vorhaben „Lieferleistung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr“ nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote gem. § 43 UVgO an die Firma Saale Feuerschutz GmbH, Zum Silberstollen 2, 07318 Saalfeld in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.762,31 € brutto zu erteilen. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt diese Kosten aus HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände zu bezahlen. Eingeplant waren 300,00 €. |
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| Die Mehrausgabe wird finanziert durch den Zuwendungsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 03.04.2024 in Höhe von 3.600,00€. Die nicht eingeplante Zuwendung wurde in Haushaltsstelle 1300.1710 mit insgesamt 6.000,00 € angeordnet. |
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| Der Ausgabennachweis hat bis zum 15.05.2025 zu erfolgen. Die Ausgabenmittel dürfen nicht im Haushaltsplan eingeplant sein. |
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| Es wurde bereits mit Beschluss 32/2024 bereits eine überplanmäßige Ausgabe in HHST 1300-5200 Geräte, Ausstattung- und Ausrüstungsgegenstände in Höhe von 3.547,33 € durch den Gemeinderat beschlossen. |
Beschluss 39/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil Gemeinderatssitzung am 17.10.2024.