Beschluss 20/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2024.
Beschluss 21/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaan-passung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Seisla Maßnahmen zur Wasser-speicherung durchzuführen. Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabe-ordnung (UvGO) für die Vorhaben | |
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| a) | Erneuerung des Zuganges zum Wasserbehälter am Engelsberg und |
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| b) | Putz- und Sanierungsarbeiten am Wasserbehälter |
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| soll der Auftrag an die Firma Röder + Holzhey, Wöhlsdorfer Straße 25, 07389 Seisla in Höhe des Brutto-Angebotspreises von 4.048,11 € erteilt werden. | |
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| Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma erteilen. | |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.048,11 €. Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0617 Klimapaket, Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 in Höhe von 3.750,00 € sowie 289,11 € durch Mehreinnahme der eingeplanten Gewerbesteuer. | |
Beschluss 22/2024
| 1. | Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt den Erwerb eines Rasentraktors. |
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| Es liegt ein Angebot vor. Die Vergabe erfolgt an die Firma Voigt Motorgeräte GbR, Pößnecker Straße 38 c, 07387 Krölpa in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 5.042,63 €. |
| 2. | Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7700-9350 Erwerb Rasentraktor in Höhe von 1.542,63 €. Im Haushaltsplan waren Mittel in Höhe von 3.500,00 € eingeplant. |
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| Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuer. Im Haushaltsplan 2024 wurden für die Gewerbesteuer ein Ansatz mit 40.000,00 € eingeplant. Die aktuelle Sollstellung der Bescheide weißt 90.000,00 € für 2024 aus (Mehreinnahme mit 50.000,00 €, Gesamtdeckungsprinzip). |
Beschluss 24/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die als Drucksache 8.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Seisla.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.
Beschluss 23/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2024.