Titel Logo
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Gemeinde Seisla

Öffentlicher Teil

Beschluss 20/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift des öffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2024.

Beschluss 21/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt für Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaan-passung und zur Umsetzung des Klimapaktes im Gemeindegebiet Seisla Maßnahmen zur Wasser-speicherung durchzuführen. Auf der Grundlage der Direktvergabe nach der Unterschwellenvergabe-ordnung (UvGO) für die Vorhaben

a)

Erneuerung des Zuganges zum Wasserbehälter am Engelsberg und

b)

Putz- und Sanierungsarbeiten am Wasserbehälter

soll der Auftrag an die Firma Röder + Holzhey, Wöhlsdorfer Straße 25, 07389 Seisla in Höhe des Brutto-Angebotspreises von 4.048,11 € erteilt werden.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma erteilen.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 4.048,11 €. Die Mehrausgabe wird gedeckt durch die Mehreinnahme in HHST 9000.0617 Klimapaket, Zuwendungsbescheid vom 10.04.2024 in Höhe von 3.750,00 € sowie 289,11 € durch Mehreinnahme der eingeplanten Gewerbesteuer.

Beschluss 22/2024

1.

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt den Erwerb eines Rasentraktors.

Es liegt ein Angebot vor. Die Vergabe erfolgt an die Firma Voigt Motorgeräte GbR, Pößnecker Straße 38 c, 07387 Krölpa in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 5.042,63 €.

2.

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7700-9350 Erwerb Rasentraktor in Höhe von 1.542,63 €. Im Haushaltsplan waren Mittel in Höhe von 3.500,00 € eingeplant.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuer. Im Haushaltsplan 2024 wurden für die Gewerbesteuer ein Ansatz mit 40.000,00 € eingeplant. Die aktuelle Sollstellung der Bescheide weißt 90.000,00 € für 2024 aus (Mehreinnahme mit 50.000,00 €, Gesamtdeckungsprinzip).

Beschluss 24/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt die als Drucksache 8.2/11/24 vorliegende Satzung über die Erhebung der Grundsteuern und Gewerbesteuer (Hebesatz-Satzung) der Gemeinde Seisla.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hebesatz-Satzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Nicht öffentlicher Teil

Beschluss 23/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Gemeinderatssitzung vom 11.09.2024.