Aufgrund der ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Rechtslage kommt es zu Änderungen bei der Bewertung der Grundstücke.
Im Folgenden ändert sich auch die Höhe der Höhe der Grundsteuern für jedes Grundstück. Jeder Eigentümer erhält einen neuen Grundsteuerbescheid.
Sollten Sie dem Kreditinstitut zur Bezahlung der Grundsteuer einen Dauerauftrag erteilt haben, muss dieser von Ihnen auf die neuen Beträge angepasst werden.
Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, ist nichts weiter zu tun, da dieses automatisch angepasst wird.
Ein Lastschrifteinzug erfolgt erst wieder, nachdem ein neuer Steuerbescheid erlassen wurde.
Finanzverwaltung
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück