Beschluss 06/2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/09/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Gemeinschaftsvorsitzenden der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 07/2024
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück beschließt den als Drucksache 8.2/09/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltsjahres 2025.
Haushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
(Saale-Orla-Kreis)
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grundlage der §§ 50, 55 ff. Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
| er schließt im Verwaltungshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.478.200,00 EUR |
| und im Vermögenshaushalt | |
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 149.900,00 EUR |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 997.000 EUR und einem Umlagesatz von 150,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ranis, den 7.11.2024
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Sebastian Walch — (Siegel)
Gemeinschaftsvorsitzender
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 liegen in der Zeit vom 16.12.2024 bis 10.01.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.