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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Stadt Ziegenrück

Beschluss 27/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 16.06.2025.

Beschluss 28/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, auf der Grundlage eines Direktauftrages nach ThürVVöA für die Leistung „Malerarbeiten an den Toren und Türen des Feuerwehrgebäudes, Mühlstraße“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma Raumdesign Ralf Würzberger, Jenaer Straße 20, 07381 Kleindembach in Höhe des Angebotspreises brutto von 5.017,19 € zu erteilen.

Die finanziellen Mittel sind im Haushalt in Haushaltstelle 1300.5000 Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen mit 10.000,00 €, Deckungskreis 5, eingeplant. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 29/2025

Angebotseinholung und Prüfung des eingegangenen Angebotes gemäß Drucksache 8.2/08/25 den Auftrag an die Firma Franz & Walther GmbH, Bodelwitzer Straße 11, 07381 Wernburg in Höhe des Angebotspreises brutto von 3.033,48 € zu erteilen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel stehen in Haushaltstelle 8800-9402 (Sanierung Springbrunnen Platz der Jugend) als Haushaltsausgaberest aus 2022 in Höhe von 5.300,00 € aus dem Jahresabschluss 2023 zur Verfügung. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 30/2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, die für die Baumaßnahme „Erneuerung Treppe Kirchsteig an der Evangelischen Stadtkirche St. Bartholomäus in Ziegenrück“ vorliegenden Nachtragsvereinbarungen

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NT 01: Einbau von Treppenstufen mit Steigungshöhe von 15 cm statt 17 cm in Höhe von 3.463,41 €

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NT 02: Einbau Treppenanlage incl. Übergangsbrücke zum oberen Wohnungseingang Kirchstraße 14 in Höhe von 815,90 €

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NT 03: Einbau von 7 Stück Linienentwässerungen anstatt 7 Stück Einzel-Abläufen in Höhe von -79,55 €

zur Ausführung freizugeben. Das Vorhaben wird wie folgt finanziert lt. Änderungsbescheid vom 07.11.2024 (Einplanung HHPL 2025), mit Bescheid vom 26.05.2025: * 129.046,48 € zuwendungsfähige Ausgaben HHST 6100.9402 (alter Bescheid 111.195,17 €), Mehrausgaben 17.851,31 € * 107.044,08 € Finanzhilfe Städtebau Einnahmen HHST 6100.3612 (alter Bescheid 90.977,90 €), Mehreinnahme 16.066,18 € * 22.002,40 € gemeindlicher Mitleistungsanteil des Zuwendungsempfängers (alter Bescheid 20.217,27 €), Erhöhung Eigenanteil um 1.785,13 €. Der Bürgermeister wird zur Bestätigung beider Nachträge ermächtigt und hat für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, die für die Baumaßnahme „Erneuerung Treppe Kirchsteig an der Evangelischen Stadtkirche St. Bartholomäus in Ziegenrück“ erforderlichen Planungsleistungen in Höhe von 20.020,99 € (Honorarangebot IB Silge vom 17.10.2024) in den Haushalt 2025 einzustellen.

Beschluss 31/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, auf der Grundlage eines Direktauftrages nach ThüVVöA für die Leistung „Lieferung und Einbau von Obertürschließern Wohnungen Bahnhofstraße 2“ nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma Gottschall, Tischler Ausbau Service, Greizer Straße 7-9, 07907 Schleiz in Höhe des Angebotspreises brutto von 2.093,09 € zu erteilen.

Die Haushaltsmittel dazu sind in Haushaltsstelle 8800.5400 Bewirtschaftung der Grundstücke und bauliche Anlagen im Haushalt 2025 eingeplant mit 5.000,00 €, im Deckungskreis 5. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 32/2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, auf der Grundlage der Freihändigen Vergabe für die Bauleistung „Sanierung des Daches der Trauerhalle Friedhof Ziegenrück“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Direktauftrag nach ThürVVöA an die Firma Dachdecker- und Spenglermeister Sandro Schindler, Ortsstraße 71, 07389 Gössitz in Höhe des Angebotspreises brutto von 52.237,32 € zu erteilen.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 7500.9401 Sanierung Dach Trauerhalle in Höhe von 2.500,00 € für das Haushaltsjahr 2025. Die Kosten Sanierung Dach Trauerhalle wurden in Höhe von 50.000,00 € im Haushaltsplan 2025 in HHST 7500.9401 eingestellt. Die Vergabe der Leistung ist um 2.500,00 € höher. Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 2.500,00 € wird gedeckt durch eine zusätzliche Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage Haushaltsstelle 9100.3100 in Höhe von 2.500,00 € im Haushaltsjahr 2025. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 33/2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, auf der Grundlage eines Direktauftrages nach ThüVVöA für die Bauleistung „Umbau des Parkplatzes an der Saale, im Bereich des jetzigen Containerstellplatzes“ nach Prüfung der eingegangenen Angebote den Auftrag an die Firma RR-Dienstleistungs GmbH & CoKG, Ortsstraße 37b, 07389 Wilhelmsdorf in Höhe des Angebotspreises brutto von 17.071,00 € zu erteilen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine Außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 17.071,00 € in Haushaltsstelle 5800.9402 Umbau Wertcontainerstellplatz am Parkplatz. Im Haushaltsplan wurde für diese Maßnahme keine Mittel eingeplant. Die Deckung erfolgt durch die außerplanmäßige Einnahme in Haushaltsstelle 9000.3610 Kommunale Investitionspauschale in Höhe von 17.532,99 €.

Beschluss 34/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, dem Antrag der Stadt Ziegenrück, Markt 6, 07924 Ziegenrück für den Neubau eines Beachvolleyballplatzes am Festplatz (Gemarkung Ziegenrück, Flur 3, Flurstück 18/16) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss 35/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, dem Antrag von Herrn Ronny Kober, Pößnecker Straße 43, 07924 Ziegenrück für den Neubau eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Pößnecker Straße 43 (Gemarkung Ziegenrück, Flur 1, Flurstück 170/1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles -. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.

Beschluss 36/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, dem Antrag von Herrn Rex Gottschall, Obere Bahnhofstraße 1a, 07924 Ziegenrück für den Neubau einer Schleppgaube auf dem Grundstück Obere Bahnhofstraße 1a (Gemarkung Ziegenrück, Flur 3, Flurstück 121/1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles -. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.

Beschluss 37/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, dem Antrag von Frau Kristin Zienert und Herrn Marco Franke, Waldstraße 2, 07924 Ziegenrück für die Erneuerung/ Vergrößerung Treppenhausanbau Einfamilienhaus auf dem Grundstück Waldstraße 12 (Gemarkung Ziegenrück, Flur 3, Flurstück 163/1) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Das Einvernehmen erfolgt auf der Grundlage von § 34 BauGB - Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles -. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.

Beschluss 39/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, dem Antrag auf Vorbescheid für die Nutzungsänderung eines Ferienhauses zu einem Wohnhaus in 07924 Ziegenrück (Flur 3, Flurstücke 43/1, 44/1 und 44/4) das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Stellungnahme mit dem gemeindlichen Einvernehmen an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis, Fachdienst Bauordnung, zu geben.

Beschluss 40/2025

1.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt, für das Vorhaben „Instandsetzung von ganzjährig LKW-befahrbaren Wegen“ - Weg Ochsenwiese - den Direktauftrag an die Firma Wächter GmbH, OT Lichte, Piesauer Straße 4a, 98724 Neuhaus in Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme von 53.615,81 € zu erteilen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Direktauftrag auszulösen und auf die ordnungsgemäße Ausführung der Leistung zu achten.

2.

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück beschließt eine Überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 15.542,76 € Haushaltsstelle 8550.6732 Kosten Wiederaufforstung Verkehrssicherung/Wegebau.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 8550.1710 Zuweisung Land in Höhe von 30.245,04 €.

Nichtöffentlich

Beschluss 41/2025

Der Stadtrat der Stadt Ziegenrück genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Sitzungsteil des Stadtrates vom 16.06.2025.