Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück folgende Nachtraghaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
| dadurch werden |
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| und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| erhöht um EUR | vermindert um EUR | von bisher EUR | auf nunmehr EUR |
| im Verwaltungshaushalt |
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| die Einnahmen | 105.000,00 | 0,00 | 1.478.200,00 | 1.583.200,00 |
| die Ausgaben | 105.000,00 | 0,00 | 1.478.200,00 | 1.583.200,00 |
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| im Vermögenshaushalt |
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| die Einnahmen | 138.700,00 | 0,00 | 149.900,00 | 288.600,00 |
| die Ausgaben | 138.700,00 | 0,00 | 149.900,00 | 288.600,00 |
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wurden nicht festgesetzt und wird nicht verändert.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wurden nicht festgesetzt und wird nicht verändert.
§ 4
Die Umlage gemäß § 50 ThürKO wird mit einem Umlagesoll von 997.000,00 EUR und einem Umlagesatz von 150,00 EUR je Einwohner festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ranis, den 24.10.2025
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Pavel
Stellv. Gemeinschaftsvorsitzender — (Siegel)
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der Nachtragshaushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 10.11.2025 bis 25.11.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.