Aufgrund des § 60 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
erlässt die Stadt Ranis folgende Nachtraghaushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt;
dadurch werden
| erhöht um | vermindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge | |
| EUR | EUR | von bisher EUR | auf nunmehr EUR |
| im Verwaltungshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 132.400,00 | 0,00 | 3.087.500,00 | 3.219.900,00 |
| die Ausgaben | 132.400,00 | 0,00 | 3.087.500,00 | 3.219.900,00 |
| im Vermögenshaushalt | ||||
| die Einnahmen | 225.500,00 | 0,00 | 1.474.250,00 | 1.699.750,00 |
| die Ausgaben | 225.500,00 | 0,00 | 1.474.250,00 | 1.699.750,00 |
§ 2
Es gilt ein geänderter Stellenplan 2025 in der Anlage im 1. Nachtragsplan 2025.
§ 3
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Ranis, den ...
Stadt Ranis — (Siegel)
Pavel
Bürgermeister
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan des Haushaltsjahres 2025 lagen in der Zeit vom 08.12.2025 bis 23.12.2025 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.
Ranis, den ...
Stadt Ranis
Pavel
Bürgermeister