Verhältniswahl
| Zahl der Wahlberechtigten: | 71 |
| Zahl der Wähler: | 41 |
| Zahl der ungültigen Stimmabgaben | 1 |
| (Stimmzettel): | |
| Zahl der gültigen Stimmabgaben | 40 |
| (Stimmzettel): | |
Zahl der auf den Bewerber und auf jede wählbare Person abgegebenen gültigen Stimmen:
| Vor- und Nachnamen des Bewerbers im Wahlvorschlag und aller wählbaren Personen | Stimmen |
| Johannes Linke | 30 |
| Dirk Schulze | 10 |
Als Bürgermeister der Gemeinde Moxa ist Johannes Linke gewählt worden.
Status- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils für alle Geschlechter.
Jeder Wahlberechtigte kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses die Feststellung des Wahlergebnisses wegen Verletzung der Bestimmungen des Thüringer Kommunalwahlgesetzes oder der Thüringer Kommunalwahlordnung durch schriftliche Erklärung bei der Rechtaufsichtsbehörde des Saale-Orla-Kreises, Oschitzer Straße 4, 07907 Schleiz anfechten. Die schriftliche Erklärung ist vom Anfechtenden persönlich und handschriftlich zu unterzeichnen und im Original einzureichen. Die Anfechtung muss innerhalb der Anfechtungsfrist begründet werden. Neue Gründe, die nach der Anfechtungsfrist vorgetragen werden, können im Wahlanfechtungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Moxa, den 30.01.2023
Zienert
Wahlleiter