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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus dem öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023

Beschluss Nr. 1/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift (öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2022.

Beschluss 3/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die als Drucksache 10.2/01/23 vorliegende Satzung über die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Schöndorf - Sondernutzungs-satzung.

Der Bürgermeister wird beauftragt die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 4/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt die als Drucksache 11.2/01/23 vorliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Schöndorf (Sondernutzungsgebührensatzung) mit der Anlage zur Satzung als Drucksache 11.3/01/23.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 5/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf stimmt der Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsräume im Kulturhaus in Tausa 26 zu folgenden Konditionen zu:

1)

Für die Nutzung der Veranstaltungsräume (Saal, Küche, sanitäre Anlagen) werden ab dem 01.01.2023 pro Tag folgende pauschale Nutzungsentgelte erhoben:

bei Nutzung durch Einwohner der Gemeinde Schöndorf:

100,00 €

bei Nutzung durch sonstige Personen:

150,00 €

die Kaution kann festgesetzt werden:

150,00 €

In den angegebenen Entgelten sind die Kosten für Heizung, Strom-, und Wasserverbrauch enthalten - einen sparsamen Umgang vorausgesetzt.

2)

Die Antragstellung auf Nutzung der Räume im Gemeindehaus hat schriftlich an die Gemeinde zu erfolgen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Entscheidung über die jeweiligen Nutzungsanträge zu treffen.

3)

Die ordnungsgemäße Reinigung und Müllentsorgung ist durch jeden Nutzer selbst zu veranlassen bzw. durchzuführen. Dabei hat die Reinigung aller Räumlichkeiten stets durch feuchtes Wischen zu erfolgen. Eine Übergabe und abschließende Abnahme wird durch die Gemeinde veranlasst - beide Parteien sollten dabei zu gegen sein. Wird die Reinigung trotz wiederholter Aufforderungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so ist die Gemeinde berechtigt die Räumlichkeiten auf Kosten des Nutzers für eine Unkostenpauschale von 200,00 € zu reinigen. Für Verluste und Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung am Eigentum der Gemeinde entstehen, haftet der Nutzer gesamtschuldnerisch bis zu den Aufwendungen der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung. Auf die Einhaltung des generellen Rauchverbotes im gesamten Gebäude ist zu achten.

4)

Vor der Nutzungsüberlassung ist mit dem Nutzer eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen, die gleichzeitig als Rechnung dient. Hierfür ist das als Drucksache 12.2/01/23 beigefügt Formular zu verwenden.

Beschluss 8/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf beschließt nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides vom 28.11.2022 das Ingenieurbüro IBB - Prof. Dr. Heinrich Bechert, Stauseestraße 35, 07907 Schleiz-Gräfenwarth mit den Planungsleistungen der Leistungsphasen 4-9 für das Vorhaben „Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle in Külmla“ zu beauftragen.

Die erforderlichen Finanzmittel werden im Haushalt 2023 unter der HHst. 6310.9410 eingestellt.

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag für die weiterführenden Planungsleistungen zu erteilen.

Beschluss aus dem nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 25.01.2023

Beschluss Nr. 6/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schöndorf genehmigt die Niederschrift (nicht öffentlicher Teil) der Gemeinderatssitzung vom 16.11.2022.