Am 31.12.2023 enden bundesweit die Amtszeiten der in der Strafrechtspflege tätigen Schöffen.
Für die neue Amtszeit, die am 01.01.2024 beginnt und fünf Jahre dauert, werden im Jahr 2023 die neuen Schöffen gewählt. Die Neuwahlen finden nach den Regelungen der §§ 28 - 58 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) statt.
Personen zwischen 25 und 70 Jahren, die Interesse an diesem Ehrenamt haben erhalten die Möglichkeit sich in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück zu informieren und erhalten auf Wunsch die Erklärungen zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl als Schöffin bzw. Schöffe.
Bewerber müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und Einwohner einer Mitgliedsgemeinde unserer Verwaltungsgemeinschaft sein. Vereinigungen wie Kirchen, Parteien und Vereine sind ebenfalls aufgefordert, geeignete Personen für das Schöffenamt zu benennen.
Der Stadt- bzw. Gemeinderat der jeweiligen Mitgliedgemeinde entscheidet per Beschluss über die Aufnahme interessierter Bürger auf die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen. Die Vorschlagslisten werden nach erfolgter Beschlussfassung eine Woche in der betreffenden Gemeinde öffentlich aufgelegt, um die Einspruchsmöglichkeit zu gewährleisten.
Der Termin der Auflegung wird ortsüblich bekannt gemacht.
Die Einreichung der Unterlagen sollte bis 03.03. 2023 erfolgen.
https://www.vg-ranis-ziegenrueck.de/seite/623727/service.html
Bei Fragen wenden Sie sich an uns.
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis
Hauptamt
Frau Wehrstedt
Telefon: 03647/431238
Mail: personal@vg-ranis-ziegenrueck.de
Walch
Gemeinschaftsvorsitzender