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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Allgemeinverfügung der Gemeinde Seisla/Wöhlsdorf

zur Teileinziehung einer öffentlichen Verkehrsfläche (Verbindungsstraße von Wöhlsdorf nach Gräfendorf, Krölpaer Straße)

1.

Teileinziehung

Auf der Grundlage § 8 Abs. 1 des Thüringer Straßengesetzes - ThürStrG - vom 7. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. März 2021 (GVBl. S. 115) wird die Widmung der Flurstücke 151 Flur1 und 87 Flur 3, der Gemarkung Seisla als öffentliche Straße ab Beginn der Grenze zum Flurstück 172 Flur 2 bis zum Flurstück 86 Flur 6 teileingezogen.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gegeben und wird mit ihrer Bekanntmachung wirksam.

2.

Diese Allgemeinverfügung und ihre Begründung können in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis zu den Öffnungszeiten eingesehen werden.

3.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich zur Niederschrift in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis einzulegen.