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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Krölpa

Haushaltssatzung

der Gemeinde Krölpa (Saale-Orla-Kreis) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Gemeinde Krölpa folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

3.905.400,00 EUR

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

921.820,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden

a.

für die Gemeinde Krölpa in Höhe von 401.550,00 € und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa in Höhe von 200.000,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden

a.

für die Gemeinde Krölpa nicht festgesetzt und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

300 v. H.

für die Grundstücke (B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

400 v. H.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird

a.

für die Gemeinde Krölpa auf 650.900,00 EUR und

b.

für die Gemeindewerke Krölpa auf 245.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Krölpa, den 29.01.2024

Gemeinde Krölpa

Chudasch

Bürgermeister  — (Siegel)

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2024 lagen in der Zeit vom 10.02.2024 bis 26.02.2024 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienststunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.