Der Gemeinderat Krölpa hat mit Beschluss vom 31.01.2024 den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf in der Fassung vom 21.11.2023 gebilligt und die formelle Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen. Ziele der Satzung sind die Klarstellung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie die Einbeziehung gut erschlossener Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil und damit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von 3 bis 4 Wohnstandorten zur Absicherung der Eigenentwicklung der Gemeinde Krölpa.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf in der Fassung vom 21.11.2023 sowie die Begründung werden im Zeitraum
vom 19.02.2024 bis einschließlich 22.03.2024
auf dem Internetportal der Gemeinde Krölpa unter folgendem Link:
https://www.vg-ranis-ziegenrueck.de/bekanntmachungen
veröffentlicht und können dort von Jedermann eingesehen werden (www.kroelpa.de > Rubrik „Wirtschaft“ > „Planen & Bauen“ > „Bebauungspläne“).
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt im vorgenannten Zeitraum eine öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis, während der folgenden Zeiten:
| Montag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Dienstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr |
| Mittwoch | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
| Freitag | 9:00 - 12:00 Uhr |
Während des gesamten Veröffentlichungszeitraums können von Jedermann Anregungen zum Entwurf vorgebracht werden. Die Stellungnahmen sind elektronisch an bauverwaltung@vg-ranis-ziegenrueck.de und/oder horlbeck@sigmaplan-vogtland.de zu übermitteln. Bei Bedarf können diese auch während der Sprechzeiten der Bauverwaltung zur Niederschrift vorgebracht oder per Post an die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Bauverwaltung, Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis gesendet werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 Satz 1 BauGB bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben können.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufgestellt. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren entsprechend § 13 Abs. 3 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Entsprechend § 4 Abs. 2 BauGB werden von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden können, Stellungnahmen zum Entwurf eingeholt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt parallel zur öffentlichen Auslegung. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden zugleich schriftlich über die öffentliche Auslegung des Entwurfs in Kenntnis gesetzt.
Geltungsbereich der Satzung
Die „Klarstellungssatzung“ erstreckt sich über die gesamte Ortslage Herschdorf.
Die „Ergänzungssatzung“ betrifft die Flurstücke 1/27, 1/28 und 233 der Gemarkung Herschdorf.
Gemeinde Krölpa, den 10.02.2024
J. Chudasch
Bürgermeister