BS 01/01/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa stimmt der vorliegenden Niederschrift der 5. öffentlichen Gemeinderatssitzung - öffentlicher Teil - vom 13.12.2023 zu.
BS 02/01/24
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Herschdorf auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung betrifft die gesamte Ortslage Herschdorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss über die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen.
Ziele der Satzung sind
| - | Klarstellung der Grenzen für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil sowie |
| - | die Einbeziehung gut erschlossener Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang |
bebauten Ortsteil und damit Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung von 3 bis 4 Wohnstandorten zur Absicherung der Eigenentwicklung der Gemeinde Krölpa.
Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung soll im vereinfachten Verfahren aufgestellt werden. Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.
BS 03/01/24
Der Gemeinderat beschließt den Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für den Ortsteil Herschdorf in der Fassung vom 21.11.2023, bestehend aus Planzeichnung und Begründung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB i.V.m. § 13 BauGB. Der Geltungsbereich der Satzung betrifft die gesamte Ortslage Herschdorf.
Der Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung Herschdorf sowie die Begründung werden zur Information der Öffentlichkeit auf der Internetseite der Gemeinde Krölpa für die Dauer von einem Monat veröffentlicht. Ferner ist der Entwurf an einer gut zugänglichen Stelle/Einrichtung, während der gesamten Veröffentlichungszeit, öffentlich auszulegen.
Innerhalb der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Entwurf mündlich zur Niederschrift oder schriftlich per E-Mail bzw. Post abgegeben werden.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel zur Veröffentlichung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt und über die Veröffentlichung des Entwurfs im Internet benachrichtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt,
| - | den Beschluss über den Entwurf und die Veröffentlichung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung ortsüblich bekannt zu machen; |
| - | den Zeitraum der Veröffentlichung im Internet sowie die Stelle der öffentlichen Auslegung ortsüblich bekannt zu machen und diese Bekanntmachung sowie die zu veröffentlichenden Unterlagen ins Internet einzustellen; |
| - | in dieser Bekanntmachung darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen innerhalb der Veröffentlichungsfrist mündlich zur Niederschrift oder schriftlich per E-Mail bzw. Post angegeben werden können, und das verspätet abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können; |
| - | in dieser Bekanntmachung auf den Verzicht der Umweltprüfung hinzuweisen; |
| - | die Beteiligung der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen und diese über die Veröffentlichung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung zu unterrichten. |
BS 04/01/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Beschaffung von Digitalfunktechnik für die Feuerwehr Krölpa“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma SELECTRIC Telekommunikations- und Sicherheitssysteme GmbH, Am Druschplatz 6, 39443 Staßfurt in Höhe der geprüften Angebotssumme von 9.960,95 € brutto zu erteilen.
BS 05/01/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferleistungen von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr Krölpa“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 06184 Kabelsketal in Höhe der geprüften Angebotssumme von 16.005,50 € brutto zu erteilen.
BS 06/01/24
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Krölpa Frau Sylvia Karol. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Krölpa Herrn Sven Köcher. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
BS 07/01/24
Der Gemeinderat der Gemeinde Krölpa stimmt der vorliegenden Niederschrift der 5. öffentlichen Gemeinderatssitzung - nicht öffentlicher Teil - vom 13.12.2023 zu.