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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 2/2024
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Friedebach

Einladung zur Jahreshauptversammlung 2024

An alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Friedebach, die Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Friedebach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, ergeht hiermit zur nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung 2024

am

Samstag, den 16.03.2024,

um

18 Uhr

im

ehem. Gasthaus „Zum Schlupfwinkel Friedebach“

07387 Krölpa-Friedebach. Am Krebsbach 55a

eine herzliche Einladung mit anschließendem Jagdessen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Feststellung der form- und fristgerechten Einladung

2.

Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2023

3.

Bericht des Jagdvorstehers

4.

Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Bericht der Jagdpächter

7.

Diskussion und Anregungen

8.

Sonstiges

9.

Schlusswort des Jagdvorstehers

Achtung:

Die Überweisung der Jagdpacht muss schriftlich beantragt werden. Formulare sind beim Kassierer Christian Lanz erhältlich.

Wichtige Anmerkung:

Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen (Bitte Kopien Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc. mitbringen)

Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten.

Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.

Friedebach, den 17.01.2024

Wolfgang Klawitz

Jagdvorsteher