Beschluss 1/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.03.2023.
Beschluss 2/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.08.2023.
Beschluss 3/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach nimmt den als Drucksache 7.2/02/24 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 4/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt den als Drucksache 8.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Beschluss 5/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 9.2/02/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 6/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt den als Drucksache 10.2/02/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
Beschluss 7/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 9000.8320 Kreisumlage in Höhe von 1.439,76 € für das Haushaltsjahr 2023.
Der endgültige Kreisumlagebescheid 2023 für die Gemeinde Eßbach vom 15.06.2023 mit einem Kreisumlagesatz in Höhe von 47,2 Prozent weist somit eine zu zahlende Kreisumlage an das Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Höhe von 104.439,76 € aus.
Im Haushaltsplan 2023 wurde in Haushaltsstelle 9000.8320 die Kreisumlage mit 103.000,00 € veranschlagt. Somit fallen 1.439,76 € Mehrausgaben an, welche nicht im Haushaltsplan eingeplant sind.
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Minderausgabe in Haushaltsstelle 4605.9350 Anschaffung Spielgeräte.
Beschluss 8/2024
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter / zur Wahlleiterin der Gemeinde Eßbach Herrn/Frau..... |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters / der Wahlleiterin der Gemeinde Eßbach Herrn/Frau..... |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss 9/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Eßbach übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 13.2/02/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Beschluss 10/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt ab dem Jahr 2024 und dem Folgejahr die gemeindliche Straße „Kirchgasse“ in der Ortslage Eßbach grundhaft auszubauen.
Vorhaben in 2024: planerische Vorbereitung der Maßnahme
Vorhaben in 2025: bauliche Umsetzung
Für die Maßnahme sollen Ausgleichsleistungsbeträge nach der Thüringer Ausgleichsleistungsverordnung angemeldet werden.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, dieses Vorhaben vorzubereiten.
Beschluss 11/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach vergibt die Planungsleistungen für das Vorhaben „Grundhafter Ausbau der Kirchgasse in Eßbach“ an das Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Heinrich Bechert + Partner.
Die Planungsleistungen beziehen sich auf die Leistungsphasen 1-3 und 4-9 der §§ 45 ff. der Honorar-ordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2019.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Heinrich Bechert + Partner abzuschließen.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 6300.9600 eingeplant.
Beschluss 12/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die beim Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr (TLBV) laufende Anmeldung vom 21.03.2023 für den Bau einer barrierefreien Haltestelle mit Wendeschleife im Ortsteil Walsburg zurückzuziehen.
Der Umbau der Haltestelle wird nicht weiterverfolgt. Das TLBV ist von der Entscheidung der Gemeinde zu unterrichten.
Beschluss 13/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die Vergabe zur Durchführung des Winterdienstes bis zum 31.12.2024 für die Gemarkung Eßbach (umfasst die Ortslage Eßbach, die Verbindungsstraße zwischen Eßbach und Walsburg, die Ortslage Walsburg sowie die Straße Vogelecke Richtung Volkmannsdorf bis zur Gemarkungsgrenze) zu den Konditionen des Angebotes vom 02.10.2023 an die Firma Forstservice Riedl, Crispendorf 30, 07907 Schleiz.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 6750.6580 eingestellt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Firma Forstservice Riedl mit der Durchführung des Winterdienstes zu beauftragen.
Beschluss 14/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt die Vergabe für das Vorhaben „Kauf eines Dialog Display“ auf der Grundlage der Angebotseinholung in Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb nach § 12 UVgO, nach Prüfung der eingegangenen Angebote an die Firma Sierzega Elektronik GmbH, Valentinstraße 11, A-4062 Thening in Höhe der geprüften Angebotssumme von 2.236,61 Euro brutto.
Das Vorhaben ist im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 6300.9351 eingestellt.
Beschluss 15/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt auf der Grundlage einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 12 UVgO für das Vorhaben „Lieferung von Feuerwehrausrüstung“, gefördert durch das Land Thüringen, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller, GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3.968,30 EUR brutto zu vergeben.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.
Beschluss 16/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 16.02.2023.
Beschluss 17/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach genehmigt die Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 24.08.2023.