Beschluss 1/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 18.09.2023.
Beschluss 2/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila nimmt den als Drucksache 6.2/01/24 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Beschluss 3/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt den als Drucksache 7.2/01/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Beschluss 4/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/01/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 5/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt den als Drucksache 9.2/01/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
Beschluss 6/2024
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Keila für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Keila Herrn Lutz Mordt. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Keila für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Keila Herrn Carsten Weidhase. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Beschluss 7/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie-zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Keila übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 11.2/01/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Beschluss 8/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Beschaffung von 11 Feuerwehrschutzhelmen“, gefördert durch den Freistaat Thüringen (FörderRL Feuerwehrpauschale 2023). Nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2. 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 3277,74 € brutto zu erteilen.
Die erforderlichen Kosten sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 1300.5600 Dienst- und Schutzbekleidung einzuordnen, Haushaltsansatz 2024 null.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an die Firma zu erteilen.
Beschluss 9/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Keila vergibt im Zuge einer Direktvergabe die Liefer- und Dienstleistung zur Anlieferung und Aufbau von Wildschutzzaun an die Firma Forstunternehmen Christian Ortlepp, Ortsstraße 53, 07389 Peuschen in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 2.701,30 € und den Kauf von Forstpflanzen zur Wiederaufforstung an die Firma WBS, Heinrichsruh 15, 07907 Schleiz in Höhe der geprüften Bruttoangebotssumme von 441,38 €.
Die erforderlichen Finanzmittel für diese Maßnahme sind im Haushalt 2024 unter der HHst. 5850.5101 eingeplant.