Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft soll am
| Datum | Uhrzeit | Raum | Ort |
| Mittwoch, 18.06.2025 | 10:00 Uhr | II, Sitzungssaal | Amtsgericht Rudolstadt, Marktstraße 54, 07407 Rudolstadt |
öffentlich versteigert werden:
Grundbucheintragung:
Eingetragen im Grundbuch von Peuschen
| lfd. Nr. | Gemarkung | Flur, Flurstück | Wirtschaftsart u. Lage | Anschrift | m² | Blatt |
| 1 | Peuschen | 8, 755/265 | Verkehrsfläche, Ortsstraße | Ortsstraße, 07389 Peuschen | 2 | 21 BV 2 |
| 2 | Peuschen | 8, 756/265 | Gebäude- und Freifläche - Ortsstraße 75 | Ortsstraße 75, 07389 Peuschen | 258 | 21 BV 3 |
Lfd. Nr. 1
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
| Verkehrsfläche | Verkehrswert: | 40,00 € |
Lfd. Nr. 2
Objektbeschreibung/Lage (lt. Angabe d. Sachverständigen):
Eingeschossiges, teilunterkellertes Wohnhaus mit Nebengebäude
(Garage); Baujahr ca. 1920; mittlerer bis erhöhter
| Reparaturstau | Verkehrswert: | 56.500,00 € |
Weitere Informationen unter www.zvg-portal.de.
Der Versteigerungsvermerk ist am 03.07.2024 in das Grundbuch eingetragen worden. Der nach § 13 ZVG für wiederkehrende Leistungen maßgebliche Beschlagnahmezeitpunkt ist der 02.07.2024.
Aufforderung:
Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Antragsteller widerspr4icht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle de3s Versteigerten Gegenstands tritt.
Hinweis:
Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.
Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetrate34n sind.
Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden. Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.