In der Schiedsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück endet im August 2025 die Amtszeit der Schiedspersonen.
Gesucht werden interessierte und engagierte Bürgerinnen und Bürger, die das Ehrenamt einer Schiedsperson übernehmen möchten und sich für die Amtsperiode 2025 bis 2030 zur Wahl stellen. Für jede Schiedsperson wird ebenfalls eine stellvertretende Schiedsperson bestellt.
Die Aufgabe der Schiedsperson besteht darin, als Vorstufe zum Gerichtsverfahren kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten. Das Schlichtungsverfahren ist darauf gerichtet, die Streitsache im Wege des Vergleichs beizulegen.
Voraussetzungen für die Berufung in das Amt der Schiedsperson sind:
| > | die Eignung der zu berufenden Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten, |
| > | der Hauptwohnsitz soll im Schiedsstellenbezirk liegen, |
| > | Besitz des Wahlrechts, |
| > | das 25. Lebensjahr soll bei Beginn der Amtsperiode vollendet sein. |
Die Schiedsperson wird von den Stadt- und Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück gewählt und im Anschluss durch den Direktor des Amtsgerichtes Pößneck berufen und verpflichtet.
Die Schiedsperson ist verpflichtet, sich mit den für ihre Tätigkeit einschlägigen
Rechtsvorschriften vertraut zu machen. Die Bereitschaft zur Teilnahme an Aus- und Fortbildungsveranstaltungen wird vorausgesetzt, denn Schiedspersonen werden für ihre Tätigkeit regelmäßig geschult und laufend weitergebildet.
Die Kosten der Fortbildungen werden von der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück übernommen. Für die Kosten, die im Zusammenhang mit der Ausübung der Tätigkeit als Schiedsperson anfallen, zahl die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrückeine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung.
Bürgerinnen und Bürger, die an der Ausübung des Amtes der Schiedsperson interessiert sind, können ihre Bewerbung bis zum 30.06.2025 schriftlich bei der
Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Pößnecker Straße 2
Personalamt
07389 Ranis
oder per E-Mail:
hauptamt@vg-ranis-ziegenrück.de
einreichen.
Für Auskünfte steht ihnen die Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Personalamt, Frau Stumpf, telefonisch unter 03647/4312-38 zur Verfügung.
S. Walch
Gemeinschaftsvorsitzender