Beschluss 38/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/11/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Beschluss 39/2024
Der Gemeinderat der Gemeinde Eßbach beschließt den als Drucksache 8.2/11/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2025.