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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 2/2026
Nichtamtlicher Teil
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Jagdgenossenschaft Seisla-Wöhlsdorf

Einladung zur Jagdgenossenschaftsversammlung

Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seisla-Wöhlsdorf am 14.03.2026, 17:30 Uhr im Vereinsraum des Dorfgemeinschaftshauses (Wöhlsdorf Nr. 25) sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Seisla-Wöhlsdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Tagesordnung:

1.

Begrüßung und Beschluss der Tagesordnung

2.

Rechenschaftsbericht des Vorstandes

3.

Rechenschaftsbericht der Kassenführerin

4.

Bericht der Kassenprüfung

5.

Entlastung des Vorstandes

6.

Entlastung der Kassenführerin und der Kassenprüfer

7.

Bericht der Jägerschaft

8.

Wahl des neuen Vorstandsmitgliedes

9.

Beschluss des Haushaltsplanes und der Verwendung des Reinertrages

10.

Schlusswort

Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht an einem Jagdgenossen bedarf der Schriftform. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.

Im Anschluss an die Versammlung wird ein Imbiss gereicht.

Der Vorstand