An alle Mitglieder der Jagdgenossenschaft Friedebach, die Eigentümer von Grundflächen sind, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Friedebach gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, ergeht hiermit zur nichtöffentlichen Jahreshauptversammlung 2026
am Samstag, den 14.03.2026
um 18.00 Uhr
im ehem. Gasthaus „Zum Schlupfwinkel“ in Friedebach
07387 Krölpa -Friedebach, Am Krebsbach 55a
eine herzliche Einladung mit anschließendem Jagdessen.
Tagesordnung
| 1. | Begrüßung und Feststellung der Form und fristgerechten Einladung |
| 2. | Verlesung des Protokolls der Jahreshauptversammlung 2025 |
| 3. | Bericht des Jagdvorstehers |
| 4. | Kassenbericht und Bericht der Rechnungsprüfer |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Bericht der Jagdpächter |
| 7. | Diskussion und Anregungen |
| 8. | Antrag der Pächtergemeinschaft auf Pachtverlängerung |
| 9. | Beschlussfassung |
| 10. | Sonstiges |
| 11. | Schlusswort des Jagdvorstehers |
Achtung: Die Überweisung der Jagdpacht muss schriftlich beantragt werden.
Formulare sind beim Kassierer Christian Lanz erhältlich.
Wichtige Anmerkung: Zur Aktualisierung des Jagdkatasters haben die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedschaftsrechte alle erforderlichen Unterlagen vorzulegen.
(Bitte Kopien der Grundbuchauszüge, Urkundenabschriften etc. mitbringen)
Bei Verhinderung kann sich der Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen Volljährigen Verwandten gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftigte, volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörenden Jagdgenossen vertreten lassen.
Für die Erteilung der Vollmacht an einen Jagdgenossen ist die schriftliche Form erforderlich. Ein bevollmächtigter Vertreter darf höchstens einen Jagdgenossen vertreten. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe oder deren Beauftragte.
Friedebach, den 23.01.2026
Wolfgang Klawitz
Jagdvorsteher