Flurbereinigungsbereich Gera
Flurbereinigungsverfahren Finkenmühle
Az.: 2-1-0040
| 1. | Im Flurbereinigungsverfahren Finkenmühle, Saale-Orla-Kreis, wird die Ausführung des durch die Nachträge I und II geänderten Flurbereinigungsplanes gemäß § 61 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19.12.2008 (BGBl. I S. 2794) angeordnet. | |
| 2. | Mit dem 15.03.2023 tritt der neue Rechtszustand ein. Die nach § 34 bzw. § 85 Nr. 5 FlurbG festgesetzten zeitweiligen Einschränkungen des Eigentums enden mit diesem Zeitpunkt. | |
| 3. | Anträge, die Ansprüche nach § 70 FlurbG aus einem Pachtverhältnis zum Gegenstand haben, sind gemäß § 71 Satz 3 FlurbG spätestens drei Monate nach Erlass dieser Anordnung beim Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Flurbereinigungsbereich Gera zu stellen. | |
| 4. | Die sofortige Vollziehung dieses Verwaltungsaktes wird gemäß § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 19.03.1991 (BGBl. I S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 03.12.2020 (BGBl. I S. 2694) angeordnet. | |
| 5. | Ein Abdruck dieser Ausführungsanordnung mit Gründen sowie die Überleitungsbestimmungen, die den tatsächlichen Übergang von Besitz und Nutzung regeln, liegen zwei Wochen lang nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung | |
| - | im Bürgerservice (im Rathaus) der Stadtverwaltung Neustadt/Orla (Markt 1, 07806 Neustadt/Orla) | |
| - | im Versammlungsraum der Verwaltungsgemeinschaft Seenplatte (Schleizer Straße 17, 07907 Oettersdorf) für die Gemeinden Dittersdorf, Neundorf, Plothen, Pörmitz und Volkmannsdorf | |
| - | in der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück (Pößnecker Straße 2, 07389 Ranis) für die Gemeinden Eßbach, Keila, Peuschen, Schöndorf und Ziegenrück | |
| - | im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Oppurg (Am Türkenhof 5, 07381 Oppurg) für die Gemeinden Grobengereuth, Oberoppurg, Quaschwitz und Weira | |
| jeweils zu den geltenden Öffnungszeiten zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus. | ||
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
| Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, | |
| Flurbereinigungsbereich Gera, Burgstraße 5, 07545 Gera |
einzulegen.
Wird der Widerspruch schriftlich eingelegt, ist die Widerspruchsfrist (Satz 1) nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch vor Ablauf dieser Frist bei der Behörde eingegangen ist.
16.02.2023
Im Auftrag
gez. Cöster
Referatsleiter Flurbereinigungsbereich
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Im oben genannten Verfahren werden auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) personenbezogene Daten von Teilnehmern, sonstigen Beteiligten und Dritten verarbeitet.
Nähere Informationen zu Art und Verwendung dieser Daten, den zuständigen Ansprechpartnern sowie Ihren Rechten als betroffene Person können Sie auf der Internetseite des TLBG im Bereich Datenschutz oder direkt unter https://tlbg.thueringen.de/datenschutz abrufen. Auf Wunsch wird Ihnen auch eine Papierfassung zugesandt.