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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse aus der Gemeinderatssitzung vom 22.02.2023

Beschluss 1/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die Gemeinderatssitzung am 13.12.2022 (öffentlicher Teil).

Beschluss 2/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen

1.

nimmt den als Drucksache 6.2/02/23 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2022 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis,

2.

genehmigt, sofern noch keine entsprechenden Genehmigungen vorliegen, die über- und außerplanmäßigen Einnahmen und Ausgaben und erklärt sich mit der Deckung der Mehrausgaben durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben einverstanden.

Beschluss 3/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 7.2/02/23 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023.

Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.

Beschluss 4/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 8.2/02/23 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2023.

Beschluss 5/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die als Drucksache 9.2/02/23 vorliegende Satzung zur Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Peuschen (Sondernutzungssatzung).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 6/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt die als Drucksache 10.2/02/23 vorliegende Satzung zur Erhebung von Gebühren für die Sondernutzung an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde Peuschen (Sondernutzungsgebührensatzung mit Anlage zur Satzung).

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Sondernutzungssatzung mit Anlage (Verzeichnis Sondernutzungsgebühren) der Rechtsaufsichtbehörde zur Anzeige vorzulegen und als dann bekanntzumachen.

Beschluss 7/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen erlässt die als Drucksache 11.2/02/23 vorliegende Satzung als Hauptsatzung der Gemeinde Peuschen.

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

Beschluss 8/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beauftragt das Büro Jung Architekt (Energieberater mit Zertifizierung BAFA; Energieauditor DIN EN 16247), Am Brendelsgarten 17, 07318 Saalfeld, mit der Erstellung eines Energiekonzeptes für die Gebäude

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Ortsstraße 114 a (FF, Sporthalle, Gemeinderaum, Bauhof) und

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Ortsstraße 114b (Kindergarten)

zur Senkung des Wärmebedarfes mit favorisiertem Schwerpunkt Anlagentechnik (Wärme- und Warmwassererzeugung), insgesamt zur Feststellung möglicher Optimierungspotenzial in den Bestandsgebäuden.

Das Energiekonzept wird durch das BMWK (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz) zu bis zu 80 % je Nichtwohngebäude gefördert.

Wegen der beiden Anschriftenzuweisungen sind getrennte Beratungen vorzunehmen und zwei Anträge zur Weiterbearbeitung und Förderung zu formulieren.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Beauftragung aufgrund der Honorarangebote vorzunehmen.