Beschluss 1/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 02.12.2022.
Beschluss 2/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla erlässt die als Drucksache 6.2/02/23 vorliegende Satzung als Hauptsatzung der Gemeinde Seisla.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Hauptsatzung der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Beschluss 3/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla beschließt dem Bauantrag zum Neubau eines Nebengebäudes auf dem Grundstück Gemarkung Seisla, Flur 3, Flurstücke 43/5, 43/22 und 43/24 das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bauantrag mit der Stellungnahme der Gemeinde an den Fachdienst Bauordnung im Landratsamt weiterzuleiten.
Beschluss 4/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla stimmt der Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsräume im Gemeindehaus Wöhlsdorf 25 an Dritte zu folgenden Konditionen zu:
| 1) | Für die Nutzung der Veranstaltungsräume (Gemeindesaal, Gaststätte, Küche, sanitäre Anlagen) werden ab dem 01.03.2023 folgende pauschale Nutzungsentgelte pro Tag erhoben: | ||
| • | Bei Nutzung durch Bürger der Gemeinde Seisla eine Pauschale von: | — — 80,00 € | |
| • | Bei Nutzung durch anderweitige Personen eine Pauschale von: | — — 150,00 € | |
| • | Die Kaution wird festgesetzt auf: | 100,00 € | |
| Zusätzlich zu den angegebenen Nutzungspauschalen werden die Betriebskosten für Strom- und Wasser nach Verbrauch abgerechnet. | |||
| 2) | Die Nutzung der Räume im Gemeindehaus ist beim Bürgermeister zu beantragen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Entscheidung über die jeweiligen Nutzungsanträge zu treffen. | ||
| 3) | Die ordnungsgemäße Reinigung und Müllentsorgung ist durch jeden Nutzer selbst zu veranlassen bzw. durchzuführen. Dabei hat die Reinigung stets feucht zu erfolgen und alle Räumlichkeiten sind zu wischen. Eine Übergabe und abschließende Abnahme wird durch die Gemeinde veranlasst - beide Parteien sollten dabei zu gegen sein. Wird die Reinigung trotz wiederholter Aufforderungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt, so ist die Gemeinde berechtigt die Räumlichkeiten auf Kosten des Nutzers für eine Unkostenpauschale von 200,00 € zu reinigen. Für Verluste und Beschädigungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung am Eigentum der Gemeinde entstehen, haftet der Nutzer gesamtschuldnerisch bis zu den Aufwendungen der Wiederherstellung bzw. Wiederbeschaffung. Auf die Einhaltung des Rauchverbotes im Gebäude sowie die Unterlassung von ruhestörendem Lärm zu den nächtlichen Ruhezeiten lt. Ordnungsbehördlicher Verordnung von 22.00 bis 06.00 Uhr ist zu achten. | ||
| 4) | Vor der Nutzungsüberlassung ist mit dem Nutzer eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen. Hierfür ist das als Drucksache 8.2/02/23 beigefügt Formular zu verwenden. | ||
Beschluss 5/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla fasst den Grundsatzbeschluss zum Verkauf des Multicars.
Der Bürgermeister wird beauftragt, den Multicar am Gebrauchtwarenmarkt anzubieten und den Verkauf abzuschließen. Der Gemeinderat ist zu informieren.
Beschluss 6/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 05.10.2022.
Beschluss 7/2023
Der Gemeinderat der Gemeinde Seisla genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung vom 02.12.2022.