Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
| im Verwaltungshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 2.686.200,00 EUR | |
| und | ||
| im Vermögenshaushalt | ||
| in den Einnahmen und Ausgaben mit | 1.149.800,00 EUR | |
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4(*)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Ranis, den 20.02.2023
Stadt Ranis — (Siegel)
Pavel
Bürgermeister
(*) nachrichtlich
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| Grundsteuer | ||
| für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) | — 302 v. H. | |
| für die Grundstücke (B) | 389 v. H. | |
| Gewerbesteuer | 395 v. H. | |
Vermerk über die öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 liegen in der Zeit vom 13.03.2023 bis 27.03.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienst-stunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.