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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung Ranis

Haushaltssatzung

der Stadt Ranis (Saale-Orla-Kreis)

für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 55 ff. Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) erlässt die Stadt Ranis folgende Haushaltssatzung

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

2.686.200,00 EUR

und

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit

1.149.800,00 EUR

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4(*)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 390.000,00 EUR festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.

Ranis, den 20.02.2023

Stadt Ranis — (Siegel)

Pavel

Bürgermeister

(*) nachrichtlich

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer

für die land- und

forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

 — 

302 v. H.

für die Grundstücke (B)

389 v. H.

Gewerbesteuer

395 v. H.

Vermerk über die öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Haushaltsjahres 2023 liegen in der Zeit vom 13.03.2023 bis 27.03.2023 in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück, Pößnecker Straße 2, 2. Obergeschoss, in 07389 Ranis zu den üblichen Dienst-stunden öffentlich aus und werden bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 Thüringer Kommunalordnung zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten.