Zu der nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Seisla-Wöhlsdorf
| am 15.04.2023, 18:00 Uhr im Vereinsraum des Dorfgemeinschaftshauses (Wöhlsdorf Nr. 25) |
sind alle Eigentümer von Grundflächen, die zum Gemeinschaftsjagdbezirk Seisla-Wöhlsdorf gehören und auf denen Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung und Beschluss der Tagesordnung |
| 2. | Rechenschaftsbericht des Vorstandes |
| 3. | Rechenschaftsbericht der Kassenführerin |
| 4. | Bericht der Kassenprüfung |
| 5. | Entlastung des Vorstandes |
| 6. | Entlastung der Kassenführerin und der Kassenprüfer |
| 7. | Diskussion und Beschlussfassung über gemeinnützige Aktivitäten und Verwendung der Jagdpacht |
| 8. | Schlusswort |
Anmerkung:
Bei Verhinderung kann sich jeder Jagdgenosse durch seinen Ehegatten, durch einen Verwandten in gerader Linie, durch eine in seinem Dienst ständig beschäftige volljährige Person oder durch einen volljährigen, derselben Jagdgenossenschaft angehörigen Jagdgenossen vertreten lassen. Ein bevollmächtigter Jagdgenosse darf höchstens 3 Jagdgenossen vertreten. Die Vollmacht an einem Jagdgenossen bedarf der Schriftform. Für juristische Personen handeln ihre verfassungsmäßig berufenen Organe.
Für das leibliche Wohl im Anschluss an die Versammlung ist gesorgt.
Der Vorstand