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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schmorda vom 20.02.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 1/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 5.12.2023.

Beschluss 2/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den als Drucksache 9.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschafsplan für das Jahr 2023.

Beschluss 3/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den als Drucksache 10.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024. Der Forstwirtschaftsplan ist in den Haushalt 2024 entsprechend aufzunehmen.

Beschluss 4/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Ausschreibung zur Vergabe der maschinellen Aufarbeitung von Kalamitätsholz (Käfer). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vergabe entsprechend zu beauftragen.

Beschluss 5/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Ausschreibung zur Vergabe von Forstarbeiten „Instandhaltung Maschinenwege“. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vergabe entsprechend zu beauftragen.

Beschluss 6/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt:

1.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Schmorda Frau Isabel Putensen.

2.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Schmorda Herrn Jens Wesotowski.

Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss 8/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 576,44 € brutto zu erteilen.

Beschluss 9/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung einer Motorkettensäge mit Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.157,33 € brutto zu erteilen.

Beschluss 10/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Beschaffung von Dienstkleidung „Polo-Shirts und Sweat-Shirts“ für die Feuerwehr Schmorda nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Engelbert Strauss GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 98-108, 63599 Biebergemünd in Höhe der geprüften Brutto - Angebotssumme 1.393,97 Euro zu erteilen.