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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Moxa vom 13.02.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 1/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa genehmigt die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 04.09.2023.

Beschluss 2/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt:

1.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Moxa für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Moxa Frau Petra Merl.

2.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Moxa für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Moxa Herr David Schmidt.

Beschluss 3/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Moxa übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen. Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 7.2/02/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.

Beschluss 4/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt, auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Zimmererarbeiten sowie Blechverkleidung an der Gemeindescheune, Ortsstraße 19“ und nach Angebotsprüfung den Auftrag an die Firma: Zimmerei Breternitz, Ortsstraße 12, 07318 Paska in Höhe der geprüften Angebotssumme von 13.210,34 € brutto zu erteilen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Haushalt 2024 unter der Haushaltsstelle 8800.9406 eingeplant (Deckung erfolgt durch die Allgemeine Rücklage Stand 31.12.2023 mit 163.835,94 €)

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firma zu erteilen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten zu sorgen.

Beschluss 5/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Moxa beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Anschaffung von Feuerwehrbekleidung“ und nach Prüfung der eingegangenen Angebote vom 12.04.2023 die Aufträge an die Firmen

1. Fa. Feuerwehrshop, Lüdische Straße 26, 59590 Geseke für 1 Paar Feuerwehrstiefel in Höhe der geprüften Angebotssumme von 170,80 € brutto zu erteilen.

2. Fa. Feuerwehrdiscount GmbH & CO. KG, Meteler Stiege 90, 48565 Steinfurt für 10 Stück Feuerwehr-Regenjacken in der geprüften Angebotssumme von 391,90 € brutto zu erteilen. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Auftrag an die Firmen zu erteilen.