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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Ranis-Ziegenrück
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schmorda vom 20.02.2024

Öffentlicher Teil

Beschluss 1/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 5.12.2023.

Beschluss 2/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den als Drucksache 9.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschafsplan für das Jahr 2023.

Beschluss 3/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den als Drucksache 10.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024. Der Forstwirtschaftsplan ist in den Haushalt 2024 entsprechend aufzunehmen.

Beschluss 4/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Ausschreibung zur Vergabe der maschinellen Aufarbeitung von Kalamitätsholz (Käfer). Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vergabe entsprechend zu beauftragen.

Beschluss 5/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Ausschreibung zur Vergabe von Forstarbeiten „Instandhaltung Maschinenwege“. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Vergabe entsprechend zu beauftragen.

Beschluss 6/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt:

1.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Schmorda Frau Isabel Putensen.

2.

Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Schmorda Herrn Jens Wesotowski.

Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.

Beschluss 7/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Beschaffung von Dienstkleidung „Polo-Shirts und Sweat-Shirts“ für die Feuerwehr Schmorda nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Engelbert Strauss GmbH & Co. KG Frankfurter Straße 98-108, 63599 Biebergemünd in Höhe der geprüften Brutto – Angebotssumme 1.393,97 Euro zu erteilen.

Beschluss 8/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung von Ausrüstungsgegenständen für die Freiwillige Feuerwehr“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 576,44 € brutto zu erteilen.

Beschluss 9/2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung einer Motorkettensäge mit Zubehör für die Freiwillige Feuerwehr“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma Brandschutztechnik Müller GmbH, An der Bahn 2, 34289 Zierenberg in Höhe der geprüften Angebotssumme von 1.157,33 € brutto zu erteilen.

Beschlüsse der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schmorda vom 5.12.2023

Öffentlicher Teil

Beschluss 17/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den öffentlichen Teil der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.10.2023.

Beschluss 18/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda nimmt den als Drucksache 7.2/12/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2018 der Gemeinde Schmorda durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2018 fest.

Beschluss 19/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2018.

Beschluss 20/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda nimmt den als Drucksache 9.2/12/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2019 der Gemeinde Schmorda durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2019 fest.

Beschluss 21/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2019.

Beschluss 22/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda nimmt den als Drucksache 11.2/12/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Schmorda durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2020 fest.

Beschluss 23/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2020.

Beschluss 24/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda nimmt den als Drucksache 13.2/12/23 vorliegenden Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Schmorda durch den Fachdienst Rechnungsprüfungsamt des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis zur Kenntnis und stellt die Jahresrechnung 2021 fest.

Beschluss 25/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt die Entlastung des Bürgermeisters und des Stellvertreters für das Haushaltsjahr 2021.

Beschluss 26/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 0200.6550 Rechnungsprüfungskosten in Höhe von 594,00 € für das Haushaltsjahr 2023.

Im Rahmen der Prüfung der Jahresrechnungen von 2018 bis 2021 durch die örtliche Rechnungsprüfung des Landratsamtes Saale-Orla-Kreis, liegt der Gebührenbescheid für die Gemeinde Schmorda vom 28.07.2023 in Höhe von 2.394,00 € vor (siehe Anlage).

In Haushaltsstelle 0200.6550 Rechnungsprüfungskosten wurden im Haushaltsplan 2023 insgesamt 1.800,00 € Kosten eingeplant. Mit Bezahlung des o.g. Gebührenbescheides wird der geplante Haushaltsansatz für 2023 somit um 594,00 € überschritten.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuer. Im Haushaltsplan wurden für die Gewerbesteuer ein Ansatz mit 4.400,00 € eingeplant.

Die aktuelle Sollstellung der Bescheide weißt 7.208,76 € für 2023 aus (Mehreinnahme mit 2.808,76 €).

Beschluss 27/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 9000.8320 Kreisumlage in Höhe von 1.018,68 € für das Haushaltsjahr 2023.

Der endgültige Kreisumlagebescheid 2023 vom 15.06.2023 mit einem Kreisumlagesatz von 47,2 Prozent weist somit eine zu zahlende Kreisumlage das Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Höhe von 34.018,68 € aus.

Im Haushaltsplan 2023 wurde in Haushaltsstelle 9000.8320 die Kreisumlage mit 33.000,00 € eingeplant. Somit fallen 1.018,68 € Mehrausgaben an, welche nicht im Haushaltsplan eingeplant sind.

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch die Mehreinnahme in Haushaltsstelle 9000.0030 Gewerbesteuer. Der Haushaltsansatz der Gewerbesteuer wurde mit 4.000,00 € eingeplant, das OA Soll wird mit 7.208,76 € ausgewiesen und somit eine Mehreinnahme in Höhe von mit

Beschluss 28/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda stimmt der als Drucksache 17.2/12/23 vorliegenden Allgemeinverfügung zur teilweisen Einziehung der Straße von Hausnummer 31 bis zur Hausnummer 23 A zu.

Die Bürgermeisterin wird beauftragt die beabsichtigte Einziehung gemäß § 8 Absatz 3 Satz 1 Thüringer Straßengesetz im Amtsblatt bekanntzumachen und die Allgemeinverfügung drei Monate nach Bekanntmachung der beabsichtigten Teileinziehung zu erlassen und öffentlich auszulegen.

Beschluss 29/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda hebt den Beschluss 7/2023 zur Hauptsatzung der Gemeinde Schmorda auf.

Beschluss der Gemeinderatssitzung der Gemeinde Schmorda vom 24.10.2023

Beschluss 16/2023

Der Gemeinderat der Gemeinde Schmorda beschließt den –nicht öffentlichen Teil- der Niederschrift der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 27.06.2023.