Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung am 19.09.2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska nimmt den als Drucksache 6.2/02/24 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 7.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/02/24 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt den als Drucksache 9.2/02/24 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt eine überplanmäßige Ausgabe in Haushaltsstelle 9000.8320 Kreisumlage in Höhe von 708,00 € für das Haushaltsjahr 2023.
Der endgültige Kreisumlagebescheid 2023 vom 15.06.2023 mit einem Kreisumlagesatz in Höhe von 47,2 Prozent weist somit eine zu zahlende Kreisumlage das Landratsamt Saale-Orla-Kreis in Höhe von 40.808,00 € aus. Im Haushaltsplan 2023 wurde in Haushaltsstelle 9000.8320 die Kreisumlage mit 40.100,00 € eingeplant. Somit fallen 708,00 € Mehrausgaben an, welche nicht im Haushaltsplan veranschlagt sind.
Die Mehrausgabe wird gedeckt über die Mehreinnahme in der Haushaltsstelle 8100.2200 Konzessionsabgabe. Geplanter Einnahmeansatz in Höhe von 3.500,00 €. Die Einnahmen konnten mit 5.185,09 € per dato angeordnet werden. Somit stehen 1.685,09 € Mehreinnahmen der Gemeinde zur Verfügung.
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24. Mai 2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Paska für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Paska Herrn Tino Riemschneider. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24. Mai 2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Paska für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Paska Frau Dagmar Kohlhaus. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie-zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Paska übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 11.2/01/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben " Abriss und Neuaufbau einer Ziegelmauer am Gemeindehaus, 07381 Paska, Ortsstraße 33“ nach erfolgter Prüfung der eingegangenen Angebote die Vergabe an die Firma
Montageservice Klaus-Peter Erfurt, Mühlstraße 13, 07924 Ziegenrück in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 6.512,22 €.
Die Kosten für das Vorhaben sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 5800.9404 eingestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage der freihändigen Vergabe nach § 3 Nr. 3 VOB/A für das Vorhaben "Ausbesserungsarbeiten am Außenputz und neu verputzen der Giebelwand am Feuerwehrgerätehaus Paska“ nach erfolgter Prüfung der eingegangenen Angebote die Vergabe an die Firma Montageservice Klaus-Peter Erfurt, Mühlstraße 13, 07924 Ziegenrück in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 1.231,51 €.
Die Kosten der Vorhaben sind im Haushalt 2024 in der Haushaltstelle 1300.5000 eingestellt.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferleistung Ausrüstungsgegenstände Freiwillige Feuerwehr Paska“, gefördert durch den Freistaat Thüringen (FörderRL Feuerwehrpauschale 2023) nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutz Technik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 06184 Kabelsketal in Höhe des geprüften Bruttoangebotspreises von 1.701,70 € brutto zu erteilen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Firma zu beauftragen und für die ordnungsgemäße Ausführung der Leistungen zu sorgen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska beschließt auf der Grundlage § 12 UVgO, Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb, für das Vorhaben „Lieferung einer Motorkettensäge STIHL MS 261 C-M“, nach sorgfältiger Prüfung der eingegangenen Angebote den Zuschlag gemäß § 43 UVgO an die Firma BTL Brandschutztechnik GmbH Leipzig, Kastanienallee 13, 06184 Kabelsketal in Höhe der geprüften Angebotssumme von 914,72 € brutto zu erteilen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Paska genehmigt die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung am 03.04.2023.