Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 20.12.2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen nimmt den als Drucksache 6.2/02/2024 vorliegenden Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2023 im Sinne der §§ 77 ff. Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung (ThürGemHV) zustimmend zur Kenntnis.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 7.2/02/24 vorliegenden Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt auf der Grundlage der Festsetzungen des Haushaltsplanes mit Anlagen die als Drucksache 8.2/02/2024 vorliegende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.
Die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen ist Bestandteil dieses Beschlusses und durch den Bürgermeister der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen. Danach ist sie mit dem Hinweis, dass der Haushaltsplan mindestens zwei Wochen lang öffentlich ausgelegt wird, ortsüblich bekannt zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt den als Drucksache 8.2/02/2024 vorliegenden Finanz- und Investitionsplan als Grundlage für den mittelfristigen Planungszeitraum des Haushaltes 2024.
| 1. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen für die Kommunalwahl 2024 zum Wahlleiter der Gemeinde Peuschen Herr Stefan Fröhlich. |
| 2. | Auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 Thüringer Kommunalwahlgesetz v. 16. August 1993, zuletzt geändert am 24.05.2022, beruft der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen für die Kommunalwahl 2024 zur Stellvertretung des Wahlleiters der Gemeinde Peuschen Frau Kristin König. |
Dieser Beschluss ist der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen beschließt, zum Zwecke der Umsetzung der Richtlinie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31. März 2023 sowie der aktuellen Richtlinie des Freistaats Thüringen, die freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien auf den Kommunalen Energie-zweckverband Thüringen (KET) zu übertragen, da diese Aufgabe das Leistungsvermögen der Gemeinde Peuschen übersteigt. Der KET hat zur Erfüllung dieser Aufgabe die Thüringer Glasfasergesellschaft mbH (TGG) gegründet und wird sich dieser zur Erfüllung dieser Aufgabe bedienen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen ermächtigt den Bürgermeister, alle erforderlichen Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Übertragung der freiwilligen Aufgabe der Daseinsvorsorge der Breitbandversorgung / des Breitbandausbaus mittels Glasfaser bzw. zukünftiger neuer Technologien stehen, deren Gegenstand der Auf- und Ausbau von gigabitfähigen Breitbandnetzen nach dem „graue-Flecken“-Förderprogramm des Bundes und des Landes sowie ggf. nachfolgender Programme im Gemeindegebiet ist, auf den KET umzusetzen und die Ausführung aller damit in Zusammenhang stehender Aufgaben. Insbesondere wird der Bürgermeister ermächtigt, gegenüber dem KET den schriftlichen Antrag auf Aufgabenübernahme (Drucksache 11.2/02/24) in diesem Zusammenhang zu stellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen bestätigt gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO den Wegfall der Geheimhaltungsgründe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse im Jahr 2021 und 2022.
Der Bürgermeister wird beauftragt, für die öffentliche Bekanntmachung der in der Anlage Drucksache 15.2/02/2024 aufgeführten Beschlüsse im Amtsblatt der VG Ranis-Ziegenrück zu sorgen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen stimmt den folgenden Erhöhungen der Kaltmiete gemäß § 558 BGB (Mieterhöhung zur Angleichung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) im gemeindeeigenen Wohnblock Ortsstraße 117 ab 01.03.2021 zu:
| 1) | 1R+2R-Whg. EG Mi/Lks und |
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| 1R-Whg. OG Mi |
| 2) | 3R-Whg. OG Re und |
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| 2R-Whg. DG Re |
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die obengenannten Mieterhöhungen gegenüber den Mietern gemäß § 559b BGB geltend zu machen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen stimmt einem Reservierungsvertrag für das Flurstück Nr. 332 der Gemarkung Peuschen, Baugebiet Am Dietrichsberg Grundstück zu. Hierbei wird den Interessenten bei der Zahlung von 10.000 € ein Grundstücksreservierungszeitraum von max. 2 Jahren eingeräumt.
Kommt innerhalb der genannten Frist das Grundstücksgeschäft zu Stande, so wird die Reservierungsgebühr bei Kauf den Kaufpreis angerechnet. Andernfalls vereinnahmt die Gemeinde Peuschen die im Voraus entrichtete Gebühr und vermarktet das Grundstück anderweitig. Die detaillierten Bedingungen regelt der mit den Interessenten abzuschließende Vertrag.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Reservierungsvertrag im Auftrag der Gemeinde Peuschen abzuschließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen stimmt einem Pachtvertrag über die in der angehängten Anlage ausgewiesene Fläche an die Antragsteller zu. Der zu entrichtende jährliche Pachtzins beträgt 200 Euro. Detaillierte Regelungen enthält der mit der Vertragspartnerin zum 01. April 2021 abzuschließende Vertrag.
Der Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Pachtvertrag im Auftrag der Gemeinde Peuschen abzuschließen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Peuschen stimmt dem vorliegenden Vertragsentwurf der Notarin Unger, Stadtroda, vom 10.08.2021 zum Kauf des Flurstücks 670/270 der Flur 8, Gemarkung Peuschen mit einer Größe von 2 m² zu. Der Kaufpreis soll in Abstimmung mit der Veräußerin 1,00 EUR betragen.
Anfallende Notar- und Grundbuchkosten sowie die Grunderwerbssteuer trägt die Gemeinde Peuschen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die notariellen Rechtsgeschäfte entsprechend dieses Beschlusses grundbuchwirksam abzuschließen.
Zu der als Drucksache-Nr. 15.2/02/22 vorliegenden "Vereinbarung über die Bestellung von Wege- und Versorgungsleitungsrechten" sowie der Vollmacht (Drucksache-Nr. 15.3/02/22) zugunsten der ATC Germany Munich GmbH, Gneisenaustraße 15, 80992 München, zur Bewilligung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zu Lasten von Flurstück 127, Flur 2 der Gemarkung Laskau, erteilt der Gemeinderat sein gemeindliches Einvernehmen.
Der Bürgermeister wird ermächtigt
| • | die o. g. Vereinbarung mit der ATC Germany Munich GmbH abzuschließen, |
| • | die o. g. Vollmacht zu erteilen, |
| • | eine notariell beglaubigte Eintragungsbewilligung gemäß der Vereinbarung zu erteilen. |
Der Gemeinderat beschließt die Niederschlagung zu nachfolgenden Forderungen:
a) | Unbefristete Niederschlagung Notarkosten Grundstücksverkauf aus dem Jahr 2019 in Höhe von 415,78 EUR inkl. Nebenforderungen für Personenkonto 109 |